Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz im Bereich des vBP Nr. 29 "Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion"

Altbensdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Bensdorf

Die Gemeindevertretung Bensdorf hat mit Beschluss vom 07.04.2025 die Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz im Bereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ der Gemeinde Bensdorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Anlass für die Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle, Pilzproduktion“.

Die Bearbeitung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 8 BauGB. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden, um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans zu entsprechen. Der wirksame gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden des Amtes Wusterwitz weist das Plangebiet bislang als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Die Darstellung des Flächennutzungsplans ist demnach mit den Festsetzungen des Bebauungsplans zu harmonisieren. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im Parallel-verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB kann dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans entsprochen werden. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO soll der Änderungsbereich als gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt 17.570m². Geändert werden muss hier aber nur der Anteil der Gewerbefläche mit 16.150 m². Von der Flächennutzungsplanänderung betroffen ist in der Gemarkung Bensdorf das Flurstück 260 tw., der Flur 37.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz inkl. Begründung in der Zeit vom

06.01.2026 bis einschließlich 10.02.2026

in der Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 033839/669-17 zu jedermanns Einsicht.

Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz unter folgendem Link: https://www.amt-wusterwitz.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ und unter https://www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können per Post (Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz) oder per E-Mail an bauleitplanung@amt-wusterwitz.de oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischem Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Kristin Rostenbeck

Amt Wusterwitz

August-Bebel-Straße 10

14789 Wusterwitz

Tel.: 033839 669-17

Fax: 033839 669-31

bauleitplanung@amt-wusterwitz.de

Die Gemeindevertretung Bensdorf hat mit Beschluss vom 07.04.2025 die Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz im Bereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ der Gemeinde Bensdorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Anlass für die Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle, Pilzproduktion“.

Die Bearbeitung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 8 BauGB. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden, um dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans zu entsprechen. Der wirksame gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden des Amtes Wusterwitz weist das Plangebiet bislang als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Die Darstellung des Flächennutzungsplans ist demnach mit den Festsetzungen des Bebauungsplans zu harmonisieren. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im Parallel-verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB kann dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans entsprochen werden. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO soll der Änderungsbereich als gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt 17.570m². Geändert werden muss hier aber nur der Anteil der Gewerbefläche mit 16.150 m². Von der Flächennutzungsplanänderung betroffen ist in der Gemarkung Bensdorf das Flurstück 260 tw., der Flur 37.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Wusterwitz inkl. Begründung in der Zeit vom

06.01.2026 bis einschließlich 10.02.2026

in der Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 033839/669-17 zu jedermanns Einsicht.

Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz unter folgendem Link: https://www.amt-wusterwitz.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ und unter https://www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können per Post (Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz) oder per E-Mail an bauleitplanung@amt-wusterwitz.de oder zur Niederschrift während der Dienstzeiten eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben, auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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