Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 "Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion"

Altbensdorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Bensdorf

Die Gemeindevertretung Bensdorf hat mit Beschluss vom 07.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ der Gemeinde Bensdorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ verfolgt die Zielstellung durch Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO die Umnutzung der bestehenden Halle, ehemals landwirtschaftlich genutzt, zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist die geordnete Erschließung des Plangebietes. Der Bebauungsplan hat den Zweck für seinen Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ mit einer Fläche von ca. 17.570 m² ist im anliegenden Kartenausschnitt dargestellt. Er erstreckt sich über die Flurstücke 260 und teilweise 257 der Flur 37 in der Gemarkung Bensdorf.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ inkl. der Begründung in der Zeit vom

06.01.2026 bis einschließlich 10.02.2026

in der Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 033839/669-17 zu jedermanns Einsicht.

Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz unter folgendem Link: https://www.amt-wusterwitz.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ und unter https://www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen können per Post (Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz) oder per E-Mail an bauleitplanung@amt-wusterwitz.de oder zur Niederschrift  während der Dienstzeiten eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischem Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Kristin Rostenbeck

Amt Wusterwitz

August-Bebel-Straße 10

14789 Wusterwitz

Tel.: 033839 669-17

Fax: 033839 669-31

bauleitplanung@amt-wusterwitz.de

Die Gemeindevertretung Bensdorf hat mit Beschluss vom 07.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ der Gemeinde Bensdorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ verfolgt die Zielstellung durch Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO die Umnutzung der bestehenden Halle, ehemals landwirtschaftlich genutzt, zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist die geordnete Erschließung des Plangebietes. Der Bebauungsplan hat den Zweck für seinen Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ mit einer Fläche von ca. 17.570 m² ist im anliegenden Kartenausschnitt dargestellt. Er erstreckt sich über die Flurstücke 260 und teilweise 257 der Flur 37 in der Gemarkung Bensdorf.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 „Umnutzung ehemalige Halle Pilzproduktion“ inkl. der Begründung in der Zeit vom

06.01.2026 bis einschließlich 10.02.2026

in der Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 033839/669-17 zu jedermanns Einsicht.

Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz unter folgendem Link: https://www.amt-wusterwitz.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ und unter https://www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen können per Post (Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz) oder per E-Mail an bauleitplanung@amt-wusterwitz.de oder zur Niederschrift  während der Dienstzeiten eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischem Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Kristin Rostenbeck

Amt Wusterwitz

August-Bebel-Straße 10

14789 Wusterwitz

Tel.: 033839 669-17

Fax: 033839 669-31

bauleitplanung@amt-wusterwitz.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: