vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 40 "Solarpark Horst" der Stadt Schönewalde

Schönewalde

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Schönewalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 29.06.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Solarpark Horst“ der Stadt Schönewalde beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Horst südöstlich der Ortslage Horst.

Es weist eine Größe von 37,8 Hektar auf, wovon 1,3 Hektar auf die Erschließungsfläche der vorhandenen Wirtschaftswege entfallen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 29.06.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Solarpark Horst“ der Stadt Schönewalde beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Horst südöstlich der Ortslage Horst.

Es weist eine Größe von 37,8 Hektar auf, wovon 1,3 Hektar auf die Erschließungsfläche der vorhandenen Wirtschaftswege entfallen

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