vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 44 "Solarpark Stolzenhain" der Stadt Schönewalde

Schönewalde

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Schönewalde

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 31.08.2022 die Aufstellung und in der Sitzung vom 29.01.2025 die Plangebietsänderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Solarpark Stolzenhain“ der Stadt Schönewalde beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Stolzenhain südöstlich der Ortslage Stolzenhain. Es weist eine Größe von 13,3 Hektar auf.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde hat in ihrer Sitzung am 31.08.2022 die Aufstellung und in der Sitzung vom 29.01.2025 die Plangebietsänderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Solarpark Stolzenhain“ der Stadt Schönewalde beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Stolzenhain südöstlich der Ortslage Stolzenhain. Es weist eine Größe von 13,3 Hektar auf.

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