Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31 "Pferdetherapie Vehlen"

Vehlen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 18 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Bensdorf

Die Gemeindevertretung Bensdorf hat mit Beschluss vom 01.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Pferdetherapie Vehlen“ der Gemeinde Bensdorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Pferdetherapie Vehlen“ verfolgt die Zielstellung einer Umnutzung des Grundstücks als Pferde- und Reittherapie. Der Bebauungsplan hat den Zweck für den Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu ermöglichen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Reittherapie Vehlen“ mit einer Fläche von ca. 11.650 m² ist im anliegenden Kartenausschnitt dargestellt. Er erstreckt sich über die Flurstücke 60 - 62 der Flur 35 in der Gemarkung Bensdorf.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 „Pferdetherapie Vehlen“ inkl. der Begründung in der Zeit vom

30.12.2025 bis einschließlich 03.02.2026

in der Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 033839/669-17 zu jedermanns Einsicht.

Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz unter folgendem Link: https://www.amt-wusterwitz.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ und unter https://www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen können per Post (Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz) oder per E-Mail an bauleitplanung@amt-wusterwitz.de oder zur Niederschrift  während der Dienstzeiten eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischem Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Kristin Rostenbeck

Amt Wusterwitz

August-Bebel-Straße 10

14789 Wusterwitz

Tel.: 033839 669-17

Fax: 033839 669-31

bauleitplanung@amt-wusterwitz.de

Die Gemeindevertretung Bensdorf hat mit Beschluss vom 01.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Pferdetherapie Vehlen“ der Gemeinde Bensdorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Pferdetherapie Vehlen“ verfolgt die Zielstellung einer Umnutzung des Grundstücks als Pferde- und Reittherapie. Der Bebauungsplan hat den Zweck für den Geltungsbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu ermöglichen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 31 „Reittherapie Vehlen“ mit einer Fläche von ca. 11.650 m² ist im anliegenden Kartenausschnitt dargestellt. Er erstreckt sich über die Flurstücke 60 - 62 der Flur 35 in der Gemarkung Bensdorf.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Dazu liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 „Pferdetherapie Vehlen“ inkl. der Begründung in der Zeit vom

30.12.2025 bis einschließlich 03.02.2026

in der Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag:          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:    07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 033839/669-17 zu jedermanns Einsicht.

Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Wusterwitz unter folgendem Link: https://www.amt-wusterwitz.de/bauleitplanung/liste sowie auf dem Landesportal unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/ und unter https://www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen können per Post (Amt Wusterwitz, August-Bebel-Str. 10 in 14789 Wusterwitz) oder per E-Mail an bauleitplanung@amt-wusterwitz.de oder zur Niederschrift  während der Dienstzeiten eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen den vollen Namen und die Postanschrift der Vortragenden bzw. des Vortragenden enthalten und, sofern möglich, angeben auf welches Grundstück sich die Stellungnahme bezieht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Benennung des Verfassers und einer Anschrift zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Kristin Rostenbeck

Amt Wusterwitz

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