Gemeinsamer Flächennutzungsplan des Amtes Schlieben - für die Stadt Schlieben und die Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue und Lebusa im Landkreis Elbe-Elster

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 9 Tage  

durchführende Organisation

Amt Schlieben

Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplans für das Amtsgebiet Schlieben bestehend aus der Stadt Schlieben sowie den Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue und Lebusa wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit§ 204 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Gemäß § 204 Abs. 1 BauGB sollen benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufstellen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der verschiedenen Belange ermöglicht. Die Übertragung der Aufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung an das Amt Schlieben wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben sowie die Gemeindevertretungen der Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue und Lebusa 2022 beschlossen.

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Aktuell besteht kein wirksamer Flächennutzungsplan für das gesamte Amtsgebiet Schlieben, sondern nur für einen Teil der Stadt Schlieben (Wirksamkeit 19.09.2000) sowie für den Ortsteil Polzen der Gemeinde Kremitzaue (Wirksamkeit 14.12.2001). Um künftig eine städtebaulich geordnete gesamträumliche Entwicklung für das gesamte Amtsgebiet Schlieben zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich. Die bestehenden Flächennutzungspläne sollen durch den neuen Flächennutzungsplan ersetzt werden.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Amtsgebiet Schlieben die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der fünf Amtsgemeinden in den Grundzügen darzustellen. Der gemeinsame Flächennutzungsplan des Amtes Schlieben umfasst alle Flächen der amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und der Stadt Schlieben mit ihren jeweiligen Ortsteilen und hat eine Größe von rund 210 km2. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in der nachfolgenden Übersichtskarte violett umrandet dargestellt.

Kevin Paschke

Leiter Bauverwaltung

Amt Schlieben

Herzberger Straße 7

04936 Schlieben

k.paschke@amt-schlieben.de

Tel.: +49(0) 35361 356-13

Der Amtsausschuss des Amtes Schlieben hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplans für das Amtsgebiet Schlieben bestehend aus der Stadt Schlieben sowie den Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue und Lebusa wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit§ 204 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Gemäß § 204 Abs. 1 BauGB sollen benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufstellen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt wird oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der verschiedenen Belange ermöglicht. Die Übertragung der Aufgaben der vorbereitenden Bauleitplanung an das Amt Schlieben wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlieben sowie die Gemeindevertretungen der Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue und Lebusa 2022 beschlossen.

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Aktuell besteht kein wirksamer Flächennutzungsplan für das gesamte Amtsgebiet Schlieben, sondern nur für einen Teil der Stadt Schlieben (Wirksamkeit 19.09.2000) sowie für den Ortsteil Polzen der Gemeinde Kremitzaue (Wirksamkeit 14.12.2001). Um künftig eine städtebaulich geordnete gesamträumliche Entwicklung für das gesamte Amtsgebiet Schlieben zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans erforderlich. Die bestehenden Flächennutzungspläne sollen durch den neuen Flächennutzungsplan ersetzt werden.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Amtsgebiet Schlieben die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der fünf Amtsgemeinden in den Grundzügen darzustellen. Der gemeinsame Flächennutzungsplan des Amtes Schlieben umfasst alle Flächen der amtsangehörigen Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Kremitzaue, Lebusa und der Stadt Schlieben mit ihren jeweiligen Ortsteilen und hat eine Größe von rund 210 km2. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in der nachfolgenden Übersichtskarte violett umrandet dargestellt.

Kevin Paschke

Leiter Bauverwaltung

Amt Schlieben

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