Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle unter https://beteiligung.diplanung.de liegende Seiten der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Dataport am 12.05.2023 vorgenommenen Bewertung gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 und WCAG 2.1.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente: Auf der Startseite gibt es eine interaktive Karte, die tastaturbedienbar ist, aber keine Alternativtexte beinhaltet. In dem Dialog „Ihre Stellungnahme“ fehlt die Information „Bezug zu Planungsdokument“ als Alternativtext.

  • 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften: Auf der Startseite fehlt eine H1-Überschrift. In dem Dialog zur Stellungnahme sind nicht alle Überschriften mit H-Strukturelementen ausgezeichnet.

  • 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar: In dem Dialog zur Stellungnahme sind nicht alle Eingabefelder programmatisch ermittelbar (z.B. Straße).

  • 9.1.4.10 Inhalte brechen um: Die Hauptnavigation bricht nicht komplett um, sodass es nur über horizontales Scrollen erreichbar ist. In dem Dialog zur Stellungnahme brechen die Registerkarten nicht korrekt um, sodass die Beschriftung nicht wahrnehmbar ist.

  • 9.2.1.1. Ohne Maus nutzbar: In der Hauptnavigation gibt es ein Ausklappmenü, über das der Nutzer zwischen den verschiedenen Anwendungen von DiPlanung wechseln kann. Dieses Menü lässt sich nicht per Tastatur bedienen.

  • 9.2.1.2 Keine Tastaturfalle: Falls in dem Formular „Persönliche Daten“ zu „Ihre Stellungnahme“ eine Rückmeldung erwünscht ist, dann bleibt der Fokus im Feld „E-Mail bestätigen“ und stellt eine Tastaturfalle dar.

  • 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich: In der Hauptnavigation ist der Fokus auf dem Ausklappmenü zum Wechseln zwischen den verschiedenen Anwendungen nicht sichtbar. Außerdem ist kein Fokus auf dem Bedienelement „Anmelden“ vorhanden. In dem Dialog „Ihre Stellungnahme“ ist kein Fokus auf den Content-Werkzeugen und dem Button „Weiter zu Kontaktdaten“ sichtbar.

  • 9.3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus: In der letzten Registerkarte im Dialog „Ihre Stellungnahme“ kann der Nutzer nochmals alle Eingaben überprüfen. Diese Einstellung lässt sich auch über einen „Bearbeiten“-Button anpassen, sodass dann der Inhalt eingeblendet wird. Mit dem Screenreader werden direkt auch alle ausgeblendeten Inhalte erfasst.

  • 9.3.2.2. Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe: Der Nutzer kann die Anzeige der Beteiligungsverfahren über die Karte steuern, sodass immer die Verfahren aus dem gescrollten Kartenausschnitt angezeigt werden. Für den Screenreader-Nutzer sind ohne Suche immer alle Verfahren vorhanden. Diese Einstellung lässt sich nicht über die Karte umsetzen, sodass hier immer eine Suche oder eine Filtereinstellung umgesetzt werden muss. Per Tastatur kann der Nutzer nur über die Suche navigieren.

  • 9.3.3.1 Fehlererkennung: Beim Erfassen eines eigenen Layers werden bei fehlerhaften Eingaben die Felder nur rot markiert und Toastmeldungen erscheinen. Diese Meldungen sind nicht programmatisch erfassbar.

Wir streben danach, die Anzahl an barrierefreien Inhalten kontinuierlich zu erhöhen und die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern.

Folgende Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sind bis Dezember 2024 geplant: Unerwartete Kontextänderungen sollen behoben werden. Die verbleibenden Barrieren werden sukzessive in kommenden Veröffentlichungen ab Januar 2025 behoben.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.06.2023 erstellt und zuletzt am 13.08.2024 aktualisiert.

Barrieren melden:
Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Bundesweit

Telefon (+49) 115

Link öffnet in einem neuen Fenster Gebärdentelefon der 115

Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr

Für Bayern:

Link öffnet in einem neuen Fenster BAYERN | DIREKT - Die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

Telefonische Sprechzeiten

Telefon (040) 428 23 2057

Montag: 10.00 – 11.00 Uhr