Über DiPlanBeteiligung

Wenn räumliche Entwicklungen geplant oder vorbereitet werden, berührt das viele Interessengruppen. Verschiedene Planwerke werden auf allen Ebenen der Verwaltung - vom Bund bis zu den Kommunen - ausgearbeitet und sind, abhängig vom Plangeber, unterschiedlich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Eine Aufgabe der behördlichen Planung ist, wesentliche Interessen abzuwägen, Konflikte zwischen verschiedenen Bereichen zu minimieren und Flächen bestmöglich zu nutzen.

Darum darf die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange (TöB) bei den Planungen mitreden. Bei landesweiten Planungen sind weitere Institutionen, wie zum Beispiel Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, je nach Planungsanlass ebenfalls aufgefordert Stellung zu nehmen.

Die Beteiligung in der Bauleitplanung steht im Baugesetzbuch. In einem festgelegten Zeitraum werden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und TöB gesammelt und von der zuständigen Sachbearbeitung ausgewertet. Die Inhalte der Stellungnahmen müssen bei der Abwägung aller Belange aufgenommen und adressiert werden, bevor die Bebauungs- und Flächennutzungspläne verabschiedet werden.

Das Raumordnungsgesetz, ergänzt um die entsprechenden Landesplanungsgesetze, sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen an raumordnerischen Verfahren vor. Hierzu zählen z.B. Raumordnungspläne des Landes oder des Bundes, Regionalpläne, sowie Raumordnungsverfahren.

Bei einem Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben in der Infrastruktur. Das können z.B. Straßen, Eisenbahnen, Stadtbahnen, Flugplätze, Hoch-/Höchstspannungsleitungen des Stromnetzes, Deponien oder auch Gewässerausbauten sein. Diese berühren bei ihrer Erstellung eine große Menge an öffentlichen wie auch zumeist eine Vielzahl an Interessen des privaten Lebens. Alle betroffenen Behörden, deren Aufgabenbereiche hier berührt werden, sind zur Stellungnahme aufgefordert.

DiPlanBeteiligung ist eine Plattform, auf der Sie Ihr Recht zur Mitsprache online wahrnehmen können.

Die planenden Behörden laden öffentliche Bekanntmachungen, Unterlagen und Pläne über DiPlanBeteiligung hoch. Die Öffentlichkeit und TöB können sich z.B. über geplante städtebauliche Entwicklungen und andere Vorhaben in den Behörden informieren und Stellungnahmen einreichen.

DiPlanBeteiligung ist ein gemeinsames Projekt der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bund in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Berlin und Bremen. Es wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetz gefördert und weiterentwickelt. Der Funktionsumfang wird in den folgenden Monaten um Beteiligungen an der Raumordnung und Anhörungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren schrittweise erweitert. Auch sind Beteiligungen im Rahmen der Landschaftsplanung und bei Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen.

Eine bundesweite Übersicht über alle raumbezogenen Planwerke und formalen Beteiligungsverfahren des Baugesetzbuches sowie perspektivisch der Raumordnung und Planfeststellung finden Sie in unserem DiPlanPortal.

DiPlanBeteiligung ist als freie Software unter der Open-Source-Lizenz für die Europäische Union „European Union Public License“ (EUPL) auf der Open CoDE Plattform der öffentlichen Verwaltung bereitgestellt DiPlanung · GitLab (opencode.de).

DiPlanBeteiligung ist eine Software-Komponente der DiPlanung-Produktfamilie. Mehr Informationen zur DiPlanung finden Sie hier.

Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Bauleitplanung oder zu dieser Online-Plattform? Durchsuchen Sie hier die häufig gestellten Fragen.

Allgemeines

DiPlanBeteiligung ist ein Service, der Ihnen die digitale Beteiligung an Planungen, insbesondere im Bauwesen (Bauleitplanung, Raumordnung und Planfeststellung), einfach und effizient ermöglicht. Sie nehmen entweder als Bürger*in, Unternehmen oder als Mitarbeiter*in einer Behörde bzw. eines Trägers öffentlicher Belange (TöB) an diesem Verfahren teil. Abhängig von Ihrer Rolle stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Stellungnahmen einzubringen.

Bürgerinnen und TöB können DiPlanBeteiligung kostenfrei nutzen.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Berührt ein geplantes Bau- oder Planungsvorhaben Ihre Zuständigkeit, werden Sie beteiligt. Häufig betrifft dies die Natur- und Denkmalschutzbehörden. Aber auch Strom- und Gasversorgungsunternehmen gehören dazu, wenn es darum geht, die Energieversorgung zu gewährleisten. In einigen Fällen werden auch Nachbargemeinden beteiligt, um zu prüfen, ob die Planung Auswirkungen auf das eigene Gemeindegebiet hat.

DiPlanBeteiligung stellt den komplexen Beteiligungsprozess in einer klaren Struktur dar und ermöglicht damit eine intuitive Bedienbarkeit. Die Anwendung kann aus verschiedenen Browsern, mit verschiedenen Endgeräten jederzeit und von jedem Standort mit Internetzugang genutzt werden.
Früher konnten Planungsdokumente nur in den Ämtern eingesehen werden. Mit DiPlanBeteiligung geht das jetzt ganz bequem von zuhause aus – unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung. In einer Karte können Sie sich schnell einen Überblick über die Planverfahren Ihrer Kommune machen und Planungsdokumente ganz einfach digital ansehen. Ihre Stellungnahme müssen Sie nicht mehr in Papierform abgeben, sondern Sie können diese direkt online äußern.

Die Plattform stellt alle notwendigen Informationen zu den Beteiligungsverfahren zur Verfügung. Es können Einwendungen bzw. Stellungnahmen erstellt und eingereicht werden.
DiPlanBeteiligung unterstützt Verfahrensträger bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
Zu Beginn werden durch den Verfahrensträger Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen direkt über DiPlanBeteiligung und reichen sie beim Verfahrensträger ein.
Im Ergebnis erhält der Verfahrensträger eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.
Bei Bedarf kann der Verfahrensträger die Einreichenden über das Ergebnis ihrer fachlichen Bewertung informieren. Das geht natürlich nur, wenn von den Einreichenden eine kontaktfähige E-Mail- oder Postadresse mit angegeben wurde.

Bei fachlichen Fragen zu dem konkreten Beteiligungsverfahren wenden Sie sich direkt an den Verfahrensträger. Den Ansprechpartner finden Sie auf der Verfahrensseite von DiPlanBeteiligung oder auf der Website der Verwaltung.
Viele Informationen erhalten Sie auch hier in den weiteren FAQs.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Bedienung der Plattform haben, wenden Sie sich gerne an den Support.

Beteiligung

Es gibt eine technische Trennung der Sichtbarkeit von Stellungnahmen nach Verfahrensträgern. Zusätzlich können durch den Verfahrensträger weitere Personen berechtigt werden, die Stellungnahmen einzusehen (z.B. Planungsbüros).

In der Bauleitplanung und Raumordnung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu personalisieren oder anonym abzugeben. Durch Auswahl des entsprechenden Feldes und der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse werden Sie informiert, sobald Sie die Auswertung Ihrer Stellungnahme online einsehen können. In der Planfeststellung ist eine Schriftform gesetzlich festgelegt, so dass hier eine Authentifizierung über die BundID (z.B. über den Personalausweis) zwingend erforderlich ist.
Sie erhalten per Mail die zu Ihrer Stellungnahme gehörende Identifikationsnummer (ID), mit der Sie nach Abschluss des Verfahrens die Bewertung Ihrer Stellungnahme in einer Auswertungstabelle wiederfinden können. Nur wenn eine anonyme Stellungnahme ohne Angabe einer E-Mail Adresse abgegeben wurde, erhalten Sie natürlich keine Informationen per Mail.

Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden.

Sie finden auf der Verfahrensseite links neben dem Karten- bzw. Planungsdokumentebereich die Schaltfläche "Reden Sie mit!".
Wenn Sie diese Schaltfläche klicken, öffnet sich ein Dialogfeld zur Abgabe einer Stellungnahme. Sie können Ihre Stellungnahme nun direkt in das Textfeld eingeben oder aus einem anderen Dokument hineinkopieren. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie keine anderen Personen namentlich nennen oder beschreiben. Bitte bestätigen Sie durch Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben.

DiPlanBeteiligung unterstützt bei der Durchführung der Beteiligungsphase und ist kein Archivsystem. Anwender*innen sollten daher alle notwendigen Dokumente und Informationen (Planunterlagen, Stellungnahmen, angehängte Dokumente, Karten) abspeichern und gemäß den Anweisungen der jeweiligen Organisation archivieren.
Das Verfahren wird durch den Verfahrensträger verwaltet. Der Verfahrensträger bestimmt wie lange ein Verfahren in DiPlanBeteiligung angezeigt wird.
Sobald der Plan rechtskräftig ist, kann das Verfahren in DiPlanBeteiligung gelöscht werden, da der Verfahrensstand im System dann entbehrlich ist.

Auf der Startseite haben Sie die Möglichkeit Verfahren, die bald in Beteiligung gehen, laufende Verfahren oder bereits abgeschlossene Verfahren zu finden. Wenn Sie ein Verfahren gefunden haben, das Sie besonders interessiert, können Sie sich die jeweiligen Verfahrensseiten anschauen.
Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Stellungnahme schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Verfahrensseiten, sofern der Verfahrensträger dies eingeschaltet hat.

Der Verfahrensträger ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder beim Verfahrensträger arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der/die Einreichende tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.

Eine Online-Beteiligungslösung muss nicht verpflichtend genutzt werden. Es kann also sein, dass ein Verfahren läuft, in dem die Öffentlichkeit beteiligt wird, es bei DiPlanBeteiligung aber nicht eingestellt wurde.

Datenschutz

Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie in Ihrer Stellungnahme keine anderen Personen namentlich benennen oder beschreiben. Sie bestätigen durch das Setzen des entsprechenden Häkchens im Einreichungsformular, dass Sie dies beachtet haben.

Informationen über die Mitarbeit von unterstützenden Planungsbüros erhalten Sie in den Datenschutzhinweisen bzw. den ergänzenden Datenschutzhinweisen.

Ergänzende Datenschutzhinweise zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der aktuell in Beteiligung befindlichen Planungsverfahren finden Sie in der Regel bei den Planungsdokumenten oder im Bereich Datenschutz.

Die Planungsdokumente

Ein Bebauungsplan (B-Plan) betrifft einen bestimmten Bereich, in dem gebaut werden soll. Er kann detailliert zeigen, wie an welcher Stelle gebaut werden darf. Anwohner*innen können zum Beispiel genau erkennen, ob ein Bebauungsplan an ihr Grundstück grenzt oder sich in der Nähe befindet. Er muss sich inhaltlich aus dem F-Plan ableiten.

Ein Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) umfasst immer das gesamte Gebiet der Kommune und dient als (städteplanerischer) Überblick. Änderungen können in Teilbereichen vorgenommen werden. Ein Flächennutzungsplan veranschaulicht, wie bestimmte Bereiche und Gebiete genutzt werden sollen und zueinanderstehen. Er ist nicht flächenscharf. Entsprechend des Gegenstromprinzips dürfen räumlich übergeordnete Belange dem kommunalen Flächennutzungsplan nicht widersprechen.

Das Raumordnungsgesetz, ergänzt um die entsprechenden Landesplanungsgesetze sowie das Bundesnaturschutzgesetz, sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen an raumordnerischen Verfahren vor. Hierzu zählen z. B. Raumordnungspläne des Landes oder des Bundes, Regionalpläne- sowie Raumordnungsverfahren.

Bei einem Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben in der Infrastruktur. Das können z. B. Straßen, Eisenbahnen, oder auch Stadtbahnen, Flugplätze, Hoch-/Höchstspannungsleitungen des Stromnetzes, Deponien oder auch Gewässerausbauten sein.

Raumordnungspläne haben kein konkretes Vorhaben zum Inhalt, sondern umfassende, themen- und vorhabenübergreifende Ziele für die Entwicklung eines ganzen Raumes, also eines Landesgebiets (Landesentwicklungsplan, Landesraumordnungsplan o.ä.) oder einer Region (Regionalplan, Regionales Raumordnungsprogramm o.ä.).

Das Raumordnungsverfahren prüft die Verträglichkeit eines konkreten Vorhabens und untersucht hier ggf. verschiedene Standort- oder Trassenalternativen auf ihre Raumverträglichkeit.

Ein Bauleitplan besteht in der Regel aus einer Kartendarstellung, auf dem die geplante Nutzung und die überplanten Flächen erkennbar sind, einer textlichen Beschreibung der zulässigen Nutzungen ("Textliche Festsetzungen") und einer schriftlichen Begründung. Alle diese Planungsdokumente finden Sie übersichtlich auf DiPlanBeteiligung. Weitere Analysen, Prüfungen und Studien können hinzugefügt werden.

Verfahren zur Raumordnung beinhalten in der Regel alle relevanten Planunterlagen.

Verfahren zur Raumordnung beinhalten in der Regel eine Kartendarstellung, einen Textteil zu Entwicklung, Zielen und Grundsätzen, den Umweltbericht sowie weitere verfahrensspezifische Dokumente.

Registrierung / Login

Bitte wenden Sie sich an den Support.

Anders als unregistrierte Privatpersonen, können Sie mit der Registrierung als Privatperson Ihre Stellungnahme als Entwurf speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen. Nach Einreichen Ihrer Stellungnahme(n) können Sie sich jederzeit einen einfachen Überblick über Ihre bisher eingereichten Stellungnahmen verschaffen.
Grundsätzlich ist die Beteiligung als Privatperson in der Bauleitplanung und Raumordnung aber auch ohne Registrierung möglich.

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Technische Fragen

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  • Über die drei horizontalen Linien gelangt man in das Einstellungsmenü von Firefox.
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  • Schritt 3: Es öffnet sich ein weiterer Tab mit den Einstellungen. Klicken Sie auf „Datenschutz & Sicherheit“.
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Auf der Übersichtsseite der Planungsdokumente sind diverse Unterlagen wie Textteil, Karte und Umweltbericht abgelegt.
Zu jedem Dokument finden Sie eine kurze Beschreibung, einen Link zum Öffnen als PDF sowie ggf. einen Button zum Öffnen eines absatzbezogenen Dokuments im Browser, der insbesondere zur Abgabe der Stellungnahme pro Kapitel dient, oder einen Button zur Abgabe einer Gesamtstellungnahme zum jeweiligen Dokument.
Da es sich bei einem Planfeststellungsverfahren in der Regel um große Datenmengen handelt, können alle Unterlagen sowohl einzeln als PDF sowie gesammelt in einem ZIP-Archiv heruntergeladen werden.
Den Link zum PDF-Dokument erkennen Sie an dem Herunterladen-Button und an dem farblich markierten Text. Wenn Sie mit der linken Maustaste auf diesen Textbereich klicken, öffnet sich das Dokument in einem zusätzlich Browserfenster.
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Technische Voraussetzungen

Nein. Nutzer benötigen lediglich einen Internetzugang.

Folgende Internet-Browser werden für die Nutzung von DiPlanBeteiligung unterstützt:

  • Microsoft Edge in der aktuellsten Version, sowie den beiden vorangegangenen Major Versionen
  • Firefox in der aktuellsten Version, sowie der vorangegangenen Major Version
  • alle auf Chromium basierenden Browser wie z.Bsp. Google Chrome

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