Bebauungsplan 01/22 "North Gate West – Teilgebiet B"

Schönefeld

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schönefeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans 01/22 ʺNorth Gate West – Teilgebiet B – Gemarkung Waßmannsdorfʺ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 01/22 „North Gate West – Teilgebiet B – Gemarkung Waßmannsdorf“ umfasst eine Fläche von etwa 47,7 ha und befindet sich in zentraler Lage der Gemeinde Schönefeld. Er besteht in der Gemarkung Waßmannsdorf, Flur 2 aus den Flurstücken 84/2, 86/1, 87/1, 96/1, 97/1, 98/1, 99, 101, 102/1, 139, 219, 222, 228, 234, 235, 237, 244, 248, 251, 254, 289, 295, 296, 297, 298, 299, 301.

Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung gewerblicher Nutzungen zwischen der Bundesstraße B 96a und dem Flughafen BER.

Gemeinde Schönefeld

Dezernat II - Bau- und Investorenservice

Sachgebiet Baurecht & Planung

bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 23.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans 01/22 ʺNorth Gate West – Teilgebiet B – Gemarkung Waßmannsdorfʺ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 01/22 „North Gate West – Teilgebiet B – Gemarkung Waßmannsdorf“ umfasst eine Fläche von etwa 47,7 ha und befindet sich in zentraler Lage der Gemeinde Schönefeld. Er besteht in der Gemarkung Waßmannsdorf, Flur 2 aus den Flurstücken 84/2, 86/1, 87/1, 96/1, 97/1, 98/1, 99, 101, 102/1, 139, 219, 222, 228, 234, 235, 237, 244, 248, 251, 254, 289, 295, 296, 297, 298, 299, 301.

Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung gewerblicher Nutzungen zwischen der Bundesstraße B 96a und dem Flughafen BER.

Gemeinde Schönefeld

Dezernat II - Bau- und Investorenservice

Sachgebiet Baurecht & Planung

bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

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