Vorentwurf Bebauungsplan "Solarpark Werder", Gemeinde Lindendorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 15 Tage –durchführende Organisation
Amt Seelow-Land Gemeinde FalkenhagenDie Gemeindevertretung Lindendorf hat in ihrer Sitzung am 21.11.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Werder“ der Gemeinde Lindendorf gefasst und das Planverfahren damit formell eingeleitet (BV 42/281/2023). Der Beschluss wurde im Amtsblatt für das Amt Seelow Nr. 17 vom 04.12.2023 bekanntgegeben.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich südlich der Landstraße L332.
Er wird im Osten und Westen durch die Sachsendorfer Straße und im Süden durch die Mallnower Straße begrenzt. Im Norden verläuft ein Graben zwischen den beiden Teilen der Sachsendorfer Straße auf Höhe des Indianerdorfes. Dieser Graben bildet die natürliche Grenze des Geltungsbereiches im Norden.
Die nächsten Wohnbebauungen von Werder sind ca. 210m und die Wohnbebauungen von Sachsendorf ca. 320m vom Geltungsbereich entfernt.
Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Mit ihrer Lage südlich der Landesstraße L332 an der Sachsendorfer und der Mallnower Straße bietet sie eine gute Infrastruktur für die Erschließung.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt insgesamt etwa 85ha, wobei zum sowohl Schutz des Indianerdorfes wie auch als Fläche für den Naturschutz ca. 6ha als multifunktionale Maßnahmenfläche (Extensivierung) ausgewiesen werden und nicht mit FF-PVA beplant sind.
Der Geltungsbereich ist zusätzlich auf der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan der Gemeinden Fichtenhöhe, Lindendorf und Vierlinden liegt im Entwurf vom September 2024 vor und berücksichtigt die Fläche des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Solarpark Werder“ als Sonderbaufläche Nr. 15 „Solarenergie“.
Frau Mettke
Amt Seelow-Land
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