Bebauungsplan "Johannishof" im Ortsteil Flemsdorf

Schwedt/Oder

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Schwedt/O

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 03. Dezember 2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Johannishof“ im Ortsteil Flemsdorf gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Straße „Johannishofer Weg“, die als Stichstraße der Erschließung des Johannishofes (Grundstück Johannishof 1) und der bestehenden bebauten Grundstücke Johannishof 2 und Johannishof 3 dient. Der räumliche Geltungsbereich der Planung umfasste gemäß Aufstellungsbeschluss den historisch gewachsenen und bebauten Bereich des Johannishofes sowie südlich angrenzende Flächenanteile, die der verbindlichen Sicherung der künftigen Verkehrserschließung dienen sollten.

Im Rahmen der (dem Aufstellungsbeschluss folgenden) frühen Phase der Planung und den in dieser Phase erfolgten Überlegungen, welche Lösungen für die Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, wurde jedoch deutlich, dass insbesondere seitens der Planungsbegünstigten Überlegungen bestehen, die westlich des bebauten Hofbereiches bestehende Gartenanlage funktionell und strukturell in die Hofnutzung zu integrieren. Die Gesamtheit der Überlegungen und Zusammenhänge führte letztendlich dazu, den Geltungsbereich des Bebauungsplans auf die bestehende private Gartenfläche auszudehnen, so dass auch deren künftige gärtnerische Nutzung gesichert werden kann. Der neue Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,65 ha.

Die Ziele der Planung sind die verbindliche Sicherung eines Baugebietes, welches dem Wohnen in Form einer Dauerwohnung und zweier Ferienwohnungen dienen soll und die verbindliche Sicherung einer privaten Grünfläche, die als Hofgarten unmittelbar funktionell dem Johannishof zugeordnet ist. Dabei sollen sich die Planfestsetzungen direkt an der Bestandssituation orientieren, den historisch gewachsenen Gebäudebestand des Johannishofes sichern und die grundsätzliche Bebauungsstruktur des Johannishofes erhalten und als „Obergrenze“ der künftigen Bebauung festsetzen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Johannishof“ im Ortsteil Flemsdorf (Stand: Juli 2024) wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit

vom 06. Januar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025

im Internet über die zentrale Beteiligungsplattform DiPlanBeteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/e035d3a7-4e4f-4410-8a87-41647434b857) sowie über die Internetseite der Stadt Schwedt/Oder unter https://www.schwedt.eu/de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/derzeitige-projekte/31515) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten

Montag                                  von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag                                 von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag      von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag                                    von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332/446-340 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:

Dienstag                                 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag                            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag                                    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Zimmer 107 (Alte Fabrik) erteilt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über die Plattform DiPlanBeteiligung: https://bb.beteiligung.diplanung.de ab. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort unter der o. g. Adresse oder postalisch (Postanschrift: Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik) in 16303 Schwedt/Oder) abgegeben werden.

Die Stellungnahmen werden in der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Art. 13 DSGVO)", welches im o. g. Zeitraum als Bestandteil der im Internet verfügbaren Planunterlagen zur Verfügung gestellt wird sowie mit den Planunterlagen öffentlich ausliegt.

Kati Hübbe

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