Bebauungsplan "Solarpark Stendell" im Ortsteil Stendell
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Schwedt/ODie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 03. Dezember 2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Stendell“ im Ortsteil Stendell gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Stendell“ umfasst eine Fläche von ca. 71,4 ha und befindet sich im Gebiet der Stadt Schwedt/Oder im Ortsteil Stendell.
Der Geltungsbereich hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vergrößert. Dies ist auf das artenschutzfachliche Gutachten zurückzuführen. Die ergänzten Planteile stellen Ausgleichsflächen für CEF-Maßnahmen für Bodenbrüter dar und werden zu extensiv gepflegten Grünflächen entwickelt. Eine Bebauung findet nicht statt.
Angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich im Norden sowie im Süden überwiegend Ackerflächen und im Osten und Westen überwiegend Wald.
In ca. 440 m Entfernung nördlich des geplanten Solarparks liegt die Ortslage Stendell. Ca. 290 m westlich des Plangebietes befindet sich der Wohnplatz Herrenhof als Teil des Ortsteils Stendell.
Eine Übersicht der Lage des Plangebietes bzw. der Geltungsbereich ist der Darstellung der Anlagen 1 bzw. 2 zu entnehmen.
Ziel des Verfahrens ist die verbindliche Sicherung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikfreiflächenanlage“.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Stendell“ im Ortsteil Stendell (Stand: September 2024) wurde mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 06. Januar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025 im Internet über das zentrale Beteiligungsportal veröffentlicht.
Dabei stand die "Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung" als bereits vorliegendes umweltbezogenes Gutachten nicht zur Verfügung. Damit waren die zur Verfügung gestellten Unterlagen unvollständig. Infolge dessen muss eine erneute Beteiligung erfolgen.
Insofern wird der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Stendell“ im Ortsteil Stendell (Stand: September 2024) mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 01. April 2025 bis einschließlich 22. April 2025 erneut im Internet über das zentrale Beteiligungsportal „DiPlanung“ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten
Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332/446-340 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Zimmer 107 (Alte Fabrik) erteilt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen nur in Verbindung mit der „Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung.stadt@schwedt.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über das Portal DiPlanBeteiligung (https://bb.beteiligung.diplanung.de) ab. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort unter der o. g. Adresse oder postalisch (Postanschrift: Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik) in 16303 Schwedt/Oder) abgegeben werden.
Die Stellungnahmen werden in der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Art. 13 DSGVO)", welches im o. g. Zeitraum als Bestandteil der im Internet verfügbaren Planunterlagen zur Verfügung gestellt wird sowie mit den Planunterlagen öffentlich ausliegt.
Kati Hübbe