Einfacher Bebauungsplan Nr. III "Anbau Jagdschloss" - Aufhebung - Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Fürstenwalde/Spree

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 63 Tage  

Institution

Stadt Fürstenwalde

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Folgesitzung am 22.01.2024 der Sitzung vom 18.01.2024 die Aufstellung des Verfahrens zur Aufhebung des einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" beschlossen.

Das Vorhaben 'Anbau' (an das Jagdschloss) soll nicht mehr realisiert werden. Damit sind die Baugrenze, innerhalb derer der Anbau realisiert werden sollte, sowie die Regelungen zu Abstandsflächen obsolet.

Die Baugrenzen könnten anderen Vorhaben auf dem Grundstück entgegenstehen.

Es wird über die Aufhebung des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplans Nr. III "Anbau Jagdschloss" angestrebt, dass die Realisierung von Vorhaben auf den Flurstücken 622, 623, Flur 131, Gemarkung Fürstenwalde/Spree flexibel und alleinig wieder gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist.

Die städtebauliche Ordnung wird auch ohne den einfachen Bebauungsplan gewahrt.


Wigbert Bengtsson

Sachbearbeiter

Amt 21 - Stadtplanung

Stadt Fürstenwalde/Spree

Anschrift: Am Markt 4

15517 Fürstenwalde/Spree

Telefon: +49 3361 557-207

Mobile: +49 173 2116585

Fax: +49 3361 557-3-207

E-Mail: w.bengtsson@fuerstenwalde-spree.de

Webseite: www.fuerstenwalde-spree.de

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