1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Flachsbruch“, Ortsteil Gollwitz

Brandenburg an der Havel

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 15 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Brandenburg

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ befindet sich etwa 6 km östlich der Kernstadt von Brandenburg an der Havel am südlichen Eingangsbereich der Ortslage Gollwitz und wird südwestlich, südlich sowie südöstlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgrenzt. Nordwestlich, nördlich und nordöstlich ist das Plangebiet mit der Schlossallee und dem Sommerweg von der Wohnbebauung des Ortsteils umgeben.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Flachsbruch“ der Stadt Brandenburg an der Havel, OT Gollwitz umfasst diejenigen Flächen, die im Bebauungsplan „Am Flachsbruch“ vom 01.08.1994 als Allgemeine Wohngebiete (WA) nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt sind und beläuft sich auf eine Flächengröße von etwa 3,0 ha.

Innerhalb des Plangebietes befinden sich folgende Flurstücke:

Gemarkung Gollwitz, Flur 4,

Flurstücke 567, 569, 572, 576, 579, 581, 622, 627 bis 632 (jeweils tlw.), 633, 634, 635 tlw., 636 tlw., 637 bis 647, 648 tlw., 649 bis 653, 655 bis 660, 661 bis 664 (jeweils tlw.), 665 bis 667.

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung

Das Änderungsverfahren dient dem Bestreben, sich den heutigen Wohnbedürfnissen der an den noch freien Grundstücken interessierten Bevölkerung anzunähern und eine flexiblere städtebauliche Gestaltung des Wohngebietes zu erreichen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes ist es notwendig, die Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans entsprechend zu modifizieren.

Die geplanten Änderungen sind als geringfügig anzusehen und haben keine Auswirkungen auf übergeordnete landes- und regionalplanerische Ziele und Grundsätze sowie auf stadtentwicklungspolitische Rahmenplanungen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Stadt Brandenburg an der Havel
Amt für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht

Sachgebiet Bauleitplanung
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel

Frau Holz / Frau Evler

Telefon: (03381) 58 6121 / - 58 6117
Fax: (03381) 58 61 04

E-Mail: bauleitplanung@stadt-brandenburg.de / kathleen.evler@stadt-brandenburg.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: