frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des B-Plans 01/2020 "Blumengroßmarkt", Ortsteil Langerwisch

Langerwisch

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Michendorf

Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bereits erfolgte Errichtung des Blumengroßmarktes der Firma Landgard Blumen & Pflanzen GmbH sowie des auf dem Grundstück befindlichen Regenwasserrückhaltebeckens.

Die Plangebietsflächen der Bauleitplanverfahren liegen im Ortsteil Langerwisch südlich der Landstraße 77 und nördlich des Rosengutes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Langerwisch in der Flur 8 das Flurstück 122.

Mit Beschluss vom 26. Mai 2025 (Drs.-Nr. 107/2025) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung Teil 1 Zeichnerische Festsetzungen, Teil 2 Textliche Festsetzungen und der Begründung in der Fassung März 2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung beschlossen.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen derzeit nicht vor.

Frau Teubner, Tel.: 033205 / 598 61, E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

Öffnungszeiten:

Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bereits erfolgte Errichtung des Blumengroßmarktes der Firma Landgard Blumen & Pflanzen GmbH sowie des auf dem Grundstück befindlichen Regenwasserrückhaltebeckens.

Die Plangebietsflächen der Bauleitplanverfahren liegen im Ortsteil Langerwisch südlich der Landstraße 77 und nördlich des Rosengutes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Langerwisch in der Flur 8 das Flurstück 122.

Mit Beschluss vom 26. Mai 2025 (Drs.-Nr. 107/2025) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung Teil 1 Zeichnerische Festsetzungen, Teil 2 Textliche Festsetzungen und der Begründung in der Fassung März 2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung beschlossen.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen derzeit nicht vor.

Frau Teubner, Tel.: 033205 / 598 61, E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

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Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag 8.00 – 12.00 Uhr