Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Standort Wirtschaftsdüngerlager“
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Stadt ForstFrühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) hat am 31.05.2024 die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschlussvorlage SVV/0710/2024). Der Beschluss wurde am 14.06.2024 im Amtsblatt Nr. 03/2024 bekannt gemacht. Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wirtschaftsdüngerlager“ (i. S. d. § 11 BauNVO).
Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Geltungsbereich ist ca. 23.494 m² groß und umfasst das Flurstück 410 der Gemarkung Forst, Flur 37.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Gleichzeitig findet die frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum
vom 10.03.2025 bis einschließlich zum 14.04.2025
auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen
https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm
sowie hier auf dem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg für formelle Planungen (Planungsportal) veröffentlicht.
Darüber hinaus ist im o. g. Zeitraum die Einsichtnahme der Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), im Technischen Rathaus, Cottbusser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung im Flur des 2. Obergeschosses während folgender Zeiten möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorhabenbezogen direkt hier im Planungsportal des Landes Brandenburg erfolgen.
Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: stadtentwicklung@forst-lausitz.de
oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Lindenstraße 10–12 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgen
oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Information:
Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Standort Wirtschaftsdüngerlager“ ein vorbereitendes Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „16. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ durchgeführt. Die frühzeitigen Beteiligungen in diese, Änderungsverfahren werden parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin
Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen, Fachbereich Stadtentwicklung
Sachbearbeiterin Frau Christina Rennhak
Postanschrift: Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz)
Tel. +49 3562 989-404
Fax. +49 3562 989-403
E-Mail: ch.rennhak@forst-lausitz.de
Büro: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 218