Bebauungsplan Nr. 65 "Wohnbebauung Nietwerder"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 17 Tage –durchführende Organisation
Stadtverwaltung Fontanestadt Neuruppin - Der Bürgermeister -Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Fontanestadt Neuruppin hat in ihrer Sitzung am 13.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 65 „Wohnbebauung Nietwerder“ beschlossen (Beschluss Nr. 2025/24) parallel zur Änderung des FNP für den Teilbereich.
Das ca. 1,2 ha große Plangebiet grenzt an den südöstlichen Ortseingang des Ortsteils Nietwerder an und erstreckt sich hier westlich und östlich der Dorfstraße Richtung Radensleben.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten Vollverfahren einschließlich Umweltprüfung durchgeführt
Ulrike Aßmann
Tel.: 03391/ 355 174
E-Mail: ulrike.assmann@stadtneuruppin.de
Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt - Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte am Montag, den 24.08.2026
- auf der Internetseite der Fontanestadt Neuruppin unter https://neuruppin.de/sitzungen-und-bekanntmachungenunter „Bekanntmachungen Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitpläne“ und
- durch Aushang im Schaukasten vor dem Bürgerbüro im Rathaus - Haus A.
Zusätzlich zur Veröffentlichung der Unterlagen des Vorentwurfs im Internet erfolgt im Zeitraum von Dienstag 25.08.2026 bis einschließlich Freitag 25.09.2026 eine öffentliche Auslegung:
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