Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der "1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1" in Königs Wusterhausen, Ortsteil Niederlehme

Königs Wusterhausen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 06.07.2026 den Entwurf zur "1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1" der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-26-218).

Ziel der Planung ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnstandortes. Es soll die Darstellung von Forstwirtschaft in die Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) geändert werden.

Die "1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1" erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans  03/22 "Seequartier Nicos Hafen". Der "Teil-Flächennutzungsplan Niederlehme 1“ stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 03/22 "Seequartier Nicos  Hafen" derzeit eine "Freifläche mit der Zweckbestimmung Forstwirtschaft" dar und ist im Zuge der Planung auf die Darstellung eines Wohngebietes anzupassen.

Planungsbüro:

HiBU Plan GmbH

Herr Kendel

E-Mail:  kendel@hibuplan.de

Telefon: 033708 / 902470 ;  0151 / 70423644

Anschrift: Groß Kienitzer Dorfstraße 15, 15831 Blankenfelde-Mahlow

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Frau Marschke

E-Mail:  stadtentwicklung@stadt-kw.de

Telefon: 03375-273 311

Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 06.07.2026 den Entwurf zur "1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1" der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-26-218).

Ziel der Planung ist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnstandortes. Es soll die Darstellung von Forstwirtschaft in die Darstellung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) geändert werden.

Die "1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Niederlehme 1" erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans  03/22 "Seequartier Nicos Hafen". Der "Teil-Flächennutzungsplan Niederlehme 1“ stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 03/22 "Seequartier Nicos  Hafen" derzeit eine "Freifläche mit der Zweckbestimmung Forstwirtschaft" dar und ist im Zuge der Planung auf die Darstellung eines Wohngebietes anzupassen.

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HiBU Plan GmbH

Herr Kendel

E-Mail:  kendel@hibuplan.de

Telefon: 033708 / 902470 ;  0151 / 70423644

Anschrift: Groß Kienitzer Dorfstraße 15, 15831 Blankenfelde-Mahlow

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Frau Marschke

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Telefon: 03375-273 311

Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

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