11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 57 "Photovoltaikanlage Hennickendorf Nord"

Rüdersdorf bei Berlin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 15 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Rüdersdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in ihrer 13. Öffentlichen Sitzung am 16.10.2025 mit Beschluss Nr. 126/13/2025 den Vorentwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 „Photovoltaikanlage Hennickendorf Nord“ in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Ortsteil Hennickendorf, bestehend aus Planzeichnung (Vorentwurf) und Begründung (Vorentwurf), gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin umfasst in der Gemarkung Hennickendorf, Flur 11, die Flurstücke 1 und 21 sowie in der Gemarkung Hennickendorf, Flur 12, die Flurstücke 22 und 23 mit einer Fläche von ca. 110.926 qm (rd. 11,1 ha). Der Geltungsbereich grenzt im Westen an den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf“, im Nordwesten an den Klosterdorfer Weg, im Osten und Nordosten an die Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Rehfelde und im Süden an Flächen für den Wald.

Das Planungsziel ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie.

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Abteilung 1 - Planen und Bauen

Postfach 07

15558 Rüdersdorf bei Berlin

planung@ruedersdorf.de

033638 / 85 103

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in ihrer 13. Öffentlichen Sitzung am 16.10.2025 mit Beschluss Nr. 126/13/2025 den Vorentwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 57 „Photovoltaikanlage Hennickendorf Nord“ in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Ortsteil Hennickendorf, bestehend aus Planzeichnung (Vorentwurf) und Begründung (Vorentwurf), gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin umfasst in der Gemarkung Hennickendorf, Flur 11, die Flurstücke 1 und 21 sowie in der Gemarkung Hennickendorf, Flur 12, die Flurstücke 22 und 23 mit einer Fläche von ca. 110.926 qm (rd. 11,1 ha). Der Geltungsbereich grenzt im Westen an den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf“, im Nordwesten an den Klosterdorfer Weg, im Osten und Nordosten an die Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Rehfelde und im Süden an Flächen für den Wald.

Das Planungsziel ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie.

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

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