2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) des Ortsteils Danewitz (Stadt Biesenthal)
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 10 Tage –durchführende Organisation
Amt Biesenthal-BarnimDer Stadt Biesenthal liegen Anfragen zur Planung von Freiflächen- und Agri-Photovoltaikanlagen vor. Die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nrn. 8 und 9 BauGB sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Aus diesem Grund ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch eine vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche (Bebauungsplan) Bauleitplanung erforderlich. Da die Darstellungen des bestehenden Flächennutzungsplans (FNP) für diese Flächen von der geplanten Nutzung abweichen, können die vorhabenbezogenen Bebauungspläne nicht aus dem FNP entwickelt werden. Die Darstellungen des FNP entsprechen insbesondere mit Blick auf den Ausbau erneuerbarer Energien nicht mehr den aktuellen Planungszielen der Stadt. Der FNP wird daher im Rahmen eines Parallelverfahrens gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne geändert, um die planungsrechtliche Grundlage für die Vorhaben zu schaffen.
Zu diesem Zweck werden die Änderungsbereiche analog den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen als Sondergebietsfläche gem. § 1 Abs. 2 Nr. 12 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Agri-PV“ bzw. „Solarpark“, und nach endgültiger Aufgabe der Photovoltaiknutzung als Folgenutzung „Fläche für die Landwirtschaft“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt. Die Flächen nördlich des Danewitzer Grenzgrabens werden entsprechend der bisherigen Zieldarstellungen als Ausgleichsflächen dargestellt.
Die FNP-Änderung wird im Normalverfahren nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 BauGB mit Umweltprüfung aufgestellt.
Sachgebiet Planung, Baurecht, Liegenschaften
A. Nerlich
bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen während der Auslegungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Dienstort Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 12:30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Termine für Einsichtnahmen können nach Absprache während und außerhalb der Dienstzeiten telefonisch unter 03337 - 459983 vereinbart werden.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Im Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim vom 28. März 2026 wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht. Während des Auslegungszeitraums vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen zum Planungsvorhaben abzugeben. Mit der Veröffentlichung wird der nächste Verfahrensschritt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet.
ENTWURF Begründung mit Umweltbericht
XPLANUNG - Entwurf Planzeichnung
Zusätzlich zur maßgeblichen Planzeichnung im PDF-Format wird eine XPlanung‑Datei (GML) bereitgestellt. Diese dient ausschließlich zur freiwilligen Nutzung, z. B. zur georeferenzierten Einbettung in Fachsystemen von Trägern öffentlicher Belange.
Für das Verfahren verbindlich ist ausschließlich die Planzeichnung in der bereitgestellten PDF‑Version.
Umweltbezogene Stellungnahmen
Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Artenschutzgutachten
Datenschutzinformationen
Bekanntmachung 3 (2)
Die maßgebliche ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Amtes Biesenthal‑Barnim am 28.03.2026. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 statt.