Flächennutzungsplan der Gemeinde Rangsdorf, 4. Änderung - erneute Beteiligung der Öffentlichkeit & betroffenen Behörden

Rangsdorf

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Rangsdorf

Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen wird der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und Nachbargemeinden durchgeführt.

Stellungnahmen zum erneut veröffentlichten Entwurf des Bauleitplanes sind nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen zu geben.
Die Dauer der Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Rathaus wurde gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

Aufgrund von Änderungen und Ergänzungen wird der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rangsdorf nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut veröffentlicht und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und Nachbargemeinden durchgeführt.

Stellungnahmen zum erneut veröffentlichten Entwurf des Bauleitplanes sind nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen zu geben.
Die Dauer der Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Rathaus wurde gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Planungsdokumente

Die Änderungen zum Entwurf sind in den Planunterlagen durch farbige Markierungen bzw. farbige Schrift dargestellt.

Abwägung der formellen Beteiligung

Die Abwägung der formellen Beteiligung wurde noch nicht durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf beschlossen. Dementsprechend handelt es sich hierbei nur um Abwägungsvorschläge, welche dem geänderten Entwurf zugrunde liegen und zum besseren Verständnis mit veröffentlicht werden.

Hinweis: Zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des FNP sind keine Stellungnahmen eingegangen.