Bebauungsplan Nr. W/50/126 „Kolkwitzer Straße Süd“ - Öffentlichkeitsbeteiligung

Cottbus - Chóśebuz

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 12 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Cottbus

Mit der Zielstellung zur Entwicklung von Wohngebieten hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits in den Jahren 2022 und 2023 die Aufstellung der Bebauungspläne „Kolkwitzer Straße Süd 1“ und Kolkwitzer Straße Süd 2“ beschlossen. Mit Beschluss vom 24.09.2025 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kolkwitzer Straße Süd 1“ um den Großteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Kolkwitzer Straße Süd 2“ erweitert. Zudem wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes geändert. Beide bislang separat betriebenen Planverfahren sollen zusammengeführt und als Bebauungsplan „Kolkwitzer Straße Süd“ fortgesetzt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 3,2 ha im Ortsteil Ströbitz südlich der Kolkwitzer Straße. Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit straßenbegleitenden Mehrfamilienhäusern an der Kolkwitzer Straße und kleinteiliger Bebauung im Quartiersinneren vor.

Von der Planaufstellung in der Gemarkung Ströbitz berührt sind die in Privatbesitz befindlichen Flurstücke 340, 342 und 343 (Flur 32) sowie Teile der kommunalen Straßenflurstücke 341, 350 und 351 (Kolkwitzer Straße (Flur 32) sowie 245 (Klein Ströbitzer Straße (Flur 31)).

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
bauplanung@cottbus.de

Amtliche Bekanntmachung

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W/50/126 „Kolkwitzer Straße Süd“

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Mit der Zielstellung zur Entwicklung von Wohngebieten hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits in den Jahren 2022 und 2023 die Aufstellung der Bebauungspläne „Kolkwitzer Straße Süd 1“ und Kolkwitzer Straße Süd 2“ beschlossen. Mit Beschluss vom 24.09.2025 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kolkwitzer Straße Süd 1“ um den Großteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Kolkwitzer Straße Süd 2“ erweitert. Zudem wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes geändert. Beide bislang separat betriebenen Planverfahren sollen zusammengeführt und als Bebauungsplan „Kolkwitzer Straße Süd“ fortgesetzt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 3,2 ha im Ortsteil Ströbitz südlich der Kolkwitzer Straße. Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit straßenbegleitenden Mehrfamilienhäusern an der Kolkwitzer Straße und kleinteiliger Bebauung im Quartiersinneren vor.

Von der Planaufstellung in der Gemarkung Ströbitz berührt sind die in Privatbesitz befindlichen Flurstücke 340, 342 und 343 (Flur 32) sowie Teile der kommunalen Straßenflurstücke 341, 350 und 351 (Kolkwitzer Straße (Flur 32) sowie 245 (Klein Ströbitzer Straße (Flur 31)).

Stadt Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
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