Bebauungsplan Kaltenhausen 82
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Kloster LehninDer Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage (PV) südlich der BAB 2“ in den Ortsteilen Prützke und Grebs umfasst die Flurstücke 568, 570 - 577, 585 - 588, 612 (teilw.), 622, 629, 1020, 1022, 1024, 1026, 1028 - 1030, 1036, 1037, 1042, 1044, 1046, 1048, 1050 (teilw.), 1051, 1052 und 1056 der Flur 1 in der Gemarkung Grebs und die Flurstücke 392, 394 und 396 der Flur 4 in der Gemarkung Prützke. Die Fläche ist ca. 24,9 ha groß.
Als Ziele des Bebauungsplans wurden formuliert:
• Für den größten Teil der Geltungsbereiche werden Sonstige Sondergebiete mit der Zweckbe-stimmung „Solar“ festgesetzt. In ihnen werden durch Baugrenzen die Bereiche abgegrenzt, die für die geplanten Bauvorhaben notwendig sind,
• an den Rändern der Geltungsbereiche werden stellenweise Grünstreifen als Ausgleichsflächen festgesetzt,
• zentral durch den mittleren Geltungsbereich wird eine mit Fahrrechten zu belastende Fläche festgesetzt.
Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zu den überbaubaren Grundstücksflächen enthalten. Im Einzelnen sollen mit der Planung folgende Zielvorstellungen umgesetzt werden:
• Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO,
• Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zu den überbaubaren Grund-stücksflächen im Sonstigen Sondergebiet, welche der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie inkl. Nebenanlagen entsprechen,
• Festsetzung von Flächen zum Schutz und zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft, sowie zur Anpflanzung.
Insbesondere haben u.a. sich folgende Änderungen im Vergleich zur Fassung vom März 2024 erge-ben:
• Anpassung des Geltungsbereichs im Norden, um Konflikte mit anderweitigen Kompensati-onsmaßnahmen zu vermeiden und Verkleinerung des östlichen Teilbereichs,
• Änderung der Begründung zum Thema Artenschutz und zum Feldlerchenkonzept, sowie An-passung der Anforderungen und Flächen für Pflanzungen und der Pflanzlisten,
• Einteilung der Sonstigen Sondergebiete in Baufelder,
• Festsetzung einer flexiblen Grasfläche im westlichen Teilbereich,
• Erweiterung der Festsetzung zu den Mindestabständen der Modulreihen.
Andrea Hawemann
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