Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans 03/22 "Seequartier Nicos Hafen" in Königs Wusterhausen, Ortsteil Niederlehme

Königs Wusterhausen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 38 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 06.07.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan 03/22 "Seequartier Nicos Hafen" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-26-222).

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern .

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB.

Die Aufstellung des Bebauungsplans 03/22 "Seequartier Nicos Hafen" erfolgt im Parallelverfahren zur "1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Niederlehme 1“. Der "Teil-Flächennutzungsplan Niederlehme 1“ stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 03/22 "Seequrtier Nicos Hafen" dederzeit eine Freifläche mit der Zweckbestimmung Forstwirtschaft dar und ist im Zuge der Planung anzupassen.

Planungsbüro:

HiBU Plan GmbH

Herr Kendel

E-Mail:  kendel@hibuplan.de

Telefon: 033708 / 902470 ;  0151 / 70423644

Anschrift: Groß Kienitzer Dorfstraße 15, 15831 Blankenfelde-Mahlow

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Frau Marschke

E-Mail:  stadtentwicklung@stadt-kw.de

Telefon: 03375-273 311

Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen hat in ihrer Sitzung am 06.07.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan 03/22 "Seequartier Nicos Hafen" im OT Niederlehme der Stadt Königs Wusterhausen gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 61-26-222).

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern .

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB.

Die Aufstellung des Bebauungsplans 03/22 "Seequartier Nicos Hafen" erfolgt im Parallelverfahren zur "1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Niederlehme 1“. Der "Teil-Flächennutzungsplan Niederlehme 1“ stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 03/22 "Seequrtier Nicos Hafen" dederzeit eine Freifläche mit der Zweckbestimmung Forstwirtschaft dar und ist im Zuge der Planung anzupassen.

Planungsbüro:

HiBU Plan GmbH

Herr Kendel

E-Mail:  kendel@hibuplan.de

Telefon: 033708 / 902470 ;  0151 / 70423644

Anschrift: Groß Kienitzer Dorfstraße 15, 15831 Blankenfelde-Mahlow

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen

Sachgebiet Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

Frau Marschke

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Telefon: 03375-273 311

Anschrift: Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen

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