Vorentwurf 3. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Krieschow"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde KolkwitzDie Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Krieschow“ in der Gemeinde Kolkwitz / OT Krieschow gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss, inklusive der Änderung des Aufstellungsbeschlusses per Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.04.2025, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich (ca. 79 ha.) ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt einzusehen und betrifft das bestehende Gewerbegebiet in Krieschow, sowie einen Teil der Landesstraße L 49.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanerischen Voraussetzungen für beabsichtigte Investitionen verschiedenen Investoren schaffen. Dabei sollen Baufelder in Richtung der L 49 erweitert, das bestehende Sondergebiet SO 1.6 in ein Gewerbe- oder Industriegebiet umgewandelt und zwischen den Gewerbegebieten 1.5 und 1.6 eine Stichstraße angeordnet werden.
Mit Beschluss vom 01.04.2025 wurde der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans um 233 m² im Kreuzungsbereich der Landesstraße L 49 und der Kreisstraße K 7132 erweitert. Ziel der Erweiterung ist es, die Erschließungssituation des Gewerbegebietes zu einem Kreisverkehr umzugestalten.
Belinda Kergel
b.kergel@kolkwitz.de
0355 29300 43