Vorentwurf 3. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Krieschow"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 27 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde KolkwitzDie Gemeindevertretung der Gemeinde Kolkwitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Krieschow“ in der Gemeinde Kolkwitz / OT Krieschow gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss, inklusive der Änderung des Aufstellungsbeschlusses per Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.04.2025, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich (ca. 79 ha.) ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt einzusehen und betrifft das bestehende Gewerbegebiet in Krieschow, sowie einen Teil der Landesstraße L 49.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die bauplanerischen Voraussetzungen für beabsichtigte Investitionen verschiedenen Investoren schaffen. Dabei sollen Baufelder in Richtung der L 49 erweitert, das bestehende Sondergebiet SO 1.6 in ein Gewerbe- oder Industriegebiet umgewandelt und zwischen den Gewerbegebieten 1.5 und 1.6 eine Stichstraße angeordnet werden.
Mit Beschluss vom 01.04.2025 wurde der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans um 233 m² im Kreuzungsbereich der Landesstraße L 49 und der Kreisstraße K 7132 erweitert. Ziel der Erweiterung ist es, die Erschließungssituation des Gewerbegebietes zu einem Kreisverkehr umzugestalten.
Belinda Kergel
b.kergel@kolkwitz.de
0355 29300 43