Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gollenberg - Änderungsbereich "Freiflächen-PV-Anlage - Alte Schäferei", formelle Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 25 Tage –durchführende Organisation
Amt RhinowDie Gemeindevertretung der Gemeinde Gollenberg hat in ihrer Sitzung am 04.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage - Alte Schäferei“ gefasst. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan für diesen Bereich parallel geändert.
Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Freiflächen-PV-Anlage - Alte Schäferei“ – verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer 10,8 ha großen Freiflächenphotovoltaikanlage östlich der Ortslage Stölln in der Gemeinde Gollenberg planungsrechtlich zu ermöglichen. Der Änderungsbereich umfasst derzeit intensiv genutztes Grünland sowie eine landwirtschaftliche Lagerfläche. Die geplante Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage dient dabei dem überragenden öffentlichen Interesse zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gemäß § 2 EEG.
In ihrer Sitzung am 09.12.2024 billigte die Gemeindevertretung den Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung sowie der Begründung mit dem Stand November 2024 und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich mit einer Fläche von ca. 10,8 ha auf die Flurstücke 81/1, 82/1 und 87 der Flur 4 in der Gemarkung Stölln.
Amt Rhinow
Bauamt
Herr Rochus
Telefon: 033875 - 36626
Mail: bauverwaltung@rhinow.de
Anlage zur öffentlichen Bekanntmachung
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