1. Änderung Flächennutzungsplan Schapow für den Teilbereich "Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock" 17291 Nordwestuckermark
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Photovoltaikanlage als BgA der Gemeinde Nordwestuckermark1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Teilbereich „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock“
Hier: Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Teilbereich „Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock“ zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Nordwestuckermark ist das Gebiet des Änderungsbereichs der 1. Änderung des FNP in Verbindung mit dem räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wittstock” der Gemeinde Nordwestuckermark als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich ausgewiesen. Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen, wird der wirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit der Zielstellung geändert, den Änderungsbereich der 1. Änderung des FNP als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ auszuweisen. Dieses entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit entsprochen.
SMB
Sebastian Müller
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