Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage-Schönfließ“ der Stadt Lebus
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 4 Tage –durchführende Organisation
Amt LebusDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lebus hat in der Sitzung am 10.04.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage-Schönfließ“ der Stadt Lebus beschlossen (Beschluss-Nr. 14-04/2025). Die mit dem Bauleitplanverfahren angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel eine großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlage auf benachteiligten landwirtschaftlich genutzten Flächen zu entwickeln. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 42,4 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Dieser erstreckt sich in der Gemarkung Schönfließ, Flur 1 auf die Flurstücke 60, 61, 62 und 63 sowie in der Gemarkung Lebus, Flur 14 auf die Flurstücke 14 (tlw.), 93 und 94.
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