Entwurf Bebauungsplan Gewerbestraße 12, Gemeinde Seddiner See
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 45 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Seddiner SeeDie Gemeindevertretung der Gemeinde Seddiner See hat in öffentlicher Sitzung am 29. September 2026 mit Beschluss-Nr.: 19/Sep/2026 die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans „Gewerbestraße 12“ sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt – dies macht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichts erforderlich.
Plangebiet und Ziel der Planung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 29,6 ha und umfasst die Flurstücke 64/4 tlws., 769, 771, 773, 775 und 777 der Flur 2 der Gemarkung Neuseddin. Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte dargestellt.
Ziel der Planung ist die Erweiterung und Neuordnung des bestehenden Gewerbestandortes sowie der angrenzenden Waldflächen.
Gemeinde Seddiner See
Kiefernweg 5
14554 Seddiner See
Ortsteil Neuseddin
1. Florian Stelzner - Telefon: (033205) 536-22
2. Martina Gesche - Telefon: (033205) 536-26