4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göritz – Sondergebiet Windkraftnutzung (SO WKA)

Malchow

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Brüssow/Uckermark

Die Gemeinde Göritz ändert Ihren Flächennutzungsplan in den Gemarkungen Malchow, Göritz und Tornow. Ziel der geänderten Darstellung ist die Ausweisung von zwei zusätzlichen Sondergebieten für die Windkraftnutzung (SO WKA) im Nordwesten und im Osten der Gemeinde.

Die Gemeinde möchte planerisch geringfügig über die Darstellungen des Integrierten Regionalplanes Uckermark-Barnim 2024 hinausgehen und stellt weitere geeignete Flächen für Windkraftnutzung (zusätzliche 11 Hektar gegenüber dem Regionalplan) als Sondergebiete im Flächennutzungsplan dar.

In der formalen Trägerbeteiligung nach §4 (2) BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplan von Juli 2024 wurde keine Stellungnahme des amtlichen Naturschutzes eingereicht. Aus diesem Grund und weil es Klarstellungen in der Planzeichnungen sowie redaktionelle Änderungen in der Begründung gab, wird der Entwurf der 4. Änderung des FNP Göritz gemäß §4a (3) BauGB erneut ausgelegt.

Es wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben bezüglich folgender Änderungen und ihrer möglichen Auswirkungen in der Planzeichnung:

- Nummerierung der Sondergebiet (SO WKA 1 "Malchow-West" und SO WKA 2 "Malchow-Ost");

- Geänderter Ausschnitt der Planzeichnung und Verdeutlichung des Geltungsbereich der 4. Änderung;

- Ergänzung der Legende;

- Ergänzung der von der Änderung betroffenen, vergrößert dargestellten Ortslage (Planausschnitt A);

- Ergänzung von Maßbalken, Nordpfeil, Quellenangabe, sowie  Aktualisierung der gesetzlichen Grundlage und der Verfahrensvermerke.

Außerdem in der Begründung:

- Erläuterungen zur Verwendung der grafischen Grundlage;

- Darstellung der planerischen Ausgangssituation mit Chronologie der Regionalplanung;

- Verdeutlichung des Planungskonzepts;

- Präzisierung der Planinhalt und Verdeutlichung der wesentlichen Auswirkungen der Planung.

Diese Änderungen und Ergänzungen führen nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, deswegen wird die Einholung von Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 14 Tage verkürzt.

ENERTRAG SE

Kai Heuschen

Tel. +49 39854 6459-125

Kai.Heuschen@enertrag.com

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