Bebauungsplan Nr. 02/2021 "Zootzen-Zühlener Weg"

Wittstock/Dosse

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 8 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Wittstock/Dosse

Die Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse hat am 24.11.2021 in öffentlicher Sitzung
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 02/2021 „Zootzen-Zühlener Weg“ im beschleunigten Verfahren nach §§ 13b, 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens nach §§ 13b, 13a BauGB sind durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 nicht mehr anwendbar. Das Bauleitplanverfahren ist somit im Regelverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.

Ziel/Zweck des Bebauungsplanes: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die geplante Wohnnutzung und Nutzungsänderung geschaffen werden. Die vorgesehene Nachverdichtung in Verbindung mit der nördlich angrenzenden Bebauung erscheint durch die ursprünglich vorhandene Bebauung als städtebaulich vertretbar und rundet den Siedlungskörper ab. Weiterhin soll durch entsprechende Pflanzmaßnahmen der Übergang vom künftigen Siedlungsraum in die offene Landschaft gesichert werden.

Frau Madlen Schumacher

Telefon: 03394 429 215

Die Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse hat am 24.11.2021 in öffentlicher Sitzung
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 02/2021 „Zootzen-Zühlener Weg“ im beschleunigten Verfahren nach §§ 13b, 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens nach §§ 13b, 13a BauGB sind durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 nicht mehr anwendbar. Das Bauleitplanverfahren ist somit im Regelverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.

Ziel/Zweck des Bebauungsplanes: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die geplante Wohnnutzung und Nutzungsänderung geschaffen werden. Die vorgesehene Nachverdichtung in Verbindung mit der nördlich angrenzenden Bebauung erscheint durch die ursprünglich vorhandene Bebauung als städtebaulich vertretbar und rundet den Siedlungskörper ab. Weiterhin soll durch entsprechende Pflanzmaßnahmen der Übergang vom künftigen Siedlungsraum in die offene Landschaft gesichert werden.

Frau Madlen Schumacher

Telefon: 03394 429 215

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