Bebauungsplan "Ehemalige Tierkörperbeseitigungsanlage als Ausgleichsfläche"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Stadt NauenDie Stadt Nauen verfolgt das Ziel, die Fläche der ehemaligen Tierkörperbeseitigungsanlage am westlichen Stadtrand einer ökologischen Aufwertung zuzuführen. Das Plangebiet ist durch die frühere Nutzung baulich vorgeprägt und weist versiegelte Flächen sowie brachliegende Gebäudereste auf. Die vorhandenen Anlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild und stehen einer naturnahen Entwicklung des Standorts entgegen.
Eine eigenständige Entwicklung des Grundstücks ist seit Jahren nicht erfolgt. Eigentümerin der Fläche ist eine Gesellschaft, die inzwischen nicht mehr besteht. Aufgrund der ungeklärten Eigentumssituation und des damit verbundenen langjährigen Stillstands ist nicht zu erwarten, dass die erforderlichen Rückbau-, Entsiegelungs- und Renaturierungsmaßnahmen ohne ein planerisches Tätigwerden der Stadt umgesetzt werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vorhandenen baulichen Anlagen zurückzubauen, versiegelte Flächen größtenteils zu entsiegeln und die Fläche dauerhaft zu renaturieren. Hierdurch werden die natürlichen Bodenfunktionen gestärkt, Lebensräume für Tiere und Pflanzen entwickelt sowie das Landschaftsbild nachhaltig und naturnah verbessert.
Der Bebauungsplan dient damit den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Entwicklungszielen der Stadt Nauen. Er schafft die planungsrechtliche Grundlage für eine langfristige Sicherung der vorgesehenen Maßnahmen.
Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen ist unabhängig von den Kompensationserfordernissen anderer Bauleitplanungen vorgesehen. Zwar kann die Fläche aufgrund ihrer ökologischen Aufwertung künftig grundsätzlich als Ausgleichsfläche dienen, Anlass der Planung ist jedoch das städtische Interesse an der Entsiegelung, Renaturierung und nachhaltigen Entwicklung des ehemals gewerblich genutzten Standorts.
Frau Jeanette Schmohl