Bebauungsplan "Agri-PV Eckmannsdorf"

Eckmannsdorf

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Niedergörsdorf

Die Gemeindevertretung hat am 15.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Bebauungsplan „Agri-PV Eckmannsdorf“ sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niedergörsdorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 01.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 01.07.2024 statt. Im Entwurf wurden die Hinweise und Anregungen eingearbeitet.

Plangebiet: Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortslagen Fläche zwischen Eckmannsdorf, Malterhausen, Dalichow und Kaltenborn der Gemeinde Niedergörsdorf. Die Ortslagen liegen in einer Mindestentfernung von etwa 900 bis 1.700 m zur PV-Anlage. Im Norden und Süden wird das Plangebiet durch landwirtschaftliche Wege abgegrenzt. Der umliegende Bereich ist durch landwirtschaftlich genutzte Agrarflächen geprägt. Der Fernbereich ist durch Windkraftanlagen (in etwa 1,3 km Entfernung) technisch überprägt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plangebiet umfasst die Flurstücke 10, 11, 34/9 und tlw. 16/1 der Flur 8 in der Gemarkung Danna. Der Bebauungsplan hat eine Fläche von etwa 27 ha.

Planungsziel:

Der Landwirt Sören Thalmann beabsichtigt auf einer Fläche zwischen Eckmannsdorf, Malterhausen, Dalichow und Kaltenborn in der Gemeinde Niedergörsdorf ein Agri-PV-Projekt umzusetzen. Dazu wurde der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage bei Einbeziehung eines landwirtschaftlichen Parallelnutzungskonzeptes gestellt. Das Plangebiet soll als Sondergebiet für Agri-PV entwickelt werden. Überdies ist beabsichtigt, mehr als 90 % der bis dato rein landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Vorhabenkulisse landwirtschaftlich fort zu nutzen und auf den rechnerisch verbleibenden Flächenanteilen von bis zu 10%, im Nebenerwerb, bei Nutzbarmachung von Solarenergie, Strom zu produzieren. Das Plangebiet wird zum großen Teil als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Ziel ist es Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie mit der anlagenbezogenen Nutzungsbeschreibung als Agri-PV-Anlage planungsrechtlich zu sichern.

Zusätzlich werden im Geltungsbereich Waldflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.

Die Beteiligung gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ((BauGB) erfolgt in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025. Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Gemeinde Niedergörsdorf unter https://www.gemeinde-niedergoersdorf.de/buergerservice/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ einzusehen und können heruntergeladen werden.

Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de und https://blp.brandenburg.de für sie bereit.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Bruckbauer & Hennen GmbH

Frau Bruckbauer

Schillerstraße 45

14913 Jüterbog

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