Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Vierraden für die Teilfläche des Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 31 Tage –durchführende Organisation
Stadt Schwedt/OderÄnderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Vierraden für die Teilfläche des Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" in Schwedt/Oder
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 5. März 2026 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Ortsteil Vierraden für die Teilfläche des Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" in Schwedt/Oder gefasst.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel des Verfahrens ist die Änderung der Flächendarstellungen innerhalb des Geltungsbereiches von einer "Fläche für Landwirtschaft" und einer "Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" zu einer "gewerblichen Baufläche". Damit soll eine neue städtebauliche Entwicklung bauleitplanerisch vorbereitet werden, die mit dem Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Erweiterung Hafen Nord" am 5. März 2026 von der Stadtverordnetenversammlung eingeleitet wurde und in der dem neuen städtebaulichen Entwicklungsbedürfnis der Stadt Schwedt/Oder Rechnung getragen wird, das bestehende Industriegebiet „Hafen Nord“ zu erweitern. Die FNP-Änderung dient bauplanungsrechtlich der Vorbereitung einer Flächenentwicklung, die mit einem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan verbindlich gesichert werden soll.
Geltungsbereich der Planänderung
Stadträumlich liegt das Plangebiet nordöstlich der Kernstadt von Schwedt/Oder und erstreckt sich über eine Fläche, die Bestandteil der Gemarkungsfläche des Ortsteils Vierraden der Stadt Schwedt/Oder ist und südlich der Ortslage des Ortsteils Gatow und nordöstlich der Ortslage des Ortsteils Vierraden direkt nördlich an den Schwedter Hafen angrenzt.
Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung orientiert sich grundsätzlich am Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" und umfasst eine Teilfläche nördlich der Hafenstraße und nördlich des Industriegebietes Hafen Nord mit einer Größe von ca. 12,2 ha.
Johann Reichstein
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