Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Vierraden für die Teilfläche des Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord"

Schwedt/Oder

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 31 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Schwedt/Oder

Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Vierraden für die Teilfläche des Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" in Schwedt/Oder

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 5. März 2026 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Ortsteil Vierraden für die Teilfläche des Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" in Schwedt/Oder gefasst.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Verfahrens ist die Änderung der Flächendarstellungen innerhalb des Geltungsbereiches von einer "Fläche für Landwirtschaft" und einer "Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" zu einer "gewerblichen Baufläche". Damit soll eine neue städtebauliche Entwicklung bauleitplanerisch vorbereitet werden, die mit dem Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Erweiterung Hafen Nord" am 5. März 2026 von der Stadtverordnetenversammlung eingeleitet wurde und in der dem neuen städtebaulichen Entwicklungsbedürfnis der Stadt Schwedt/Oder Rechnung getragen wird, das bestehende Industriegebiet „Hafen Nord“ zu erweitern. Die FNP-Änderung dient bauplanungsrechtlich der Vorbereitung einer Flächenentwicklung, die mit einem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan verbindlich gesichert werden soll.

Geltungsbereich der Planänderung

Stadträumlich liegt das Plangebiet nordöstlich der Kernstadt von Schwedt/Oder und erstreckt sich über eine Fläche, die Bestandteil der Gemarkungsfläche des Ortsteils Vierraden der Stadt Schwedt/Oder ist und südlich der Ortslage des Ortsteils Gatow und nordöstlich der Ortslage des Ortsteils Vierraden direkt nördlich an den Schwedter Hafen angrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung orientiert sich grundsätzlich am Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" und umfasst eine Teilfläche nördlich der Hafenstraße und nördlich des Industriegebietes Hafen Nord mit einer Größe von ca. 12,2 ha.

Johann Reichstein

Telefon: +49 3332 446-361 | Telefax: +49 3332 446-243
mailto:stadtentwicklung.stadt@schwedt.de

Sitz: Rathaus, Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5, Raum 1.63

Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Vierraden für die Teilfläche des Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" in Schwedt/Oder

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 5. März 2026 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Ortsteil Vierraden für die Teilfläche des Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" in Schwedt/Oder gefasst.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel des Verfahrens ist die Änderung der Flächendarstellungen innerhalb des Geltungsbereiches von einer "Fläche für Landwirtschaft" und einer "Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" zu einer "gewerblichen Baufläche". Damit soll eine neue städtebauliche Entwicklung bauleitplanerisch vorbereitet werden, die mit dem Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes "Erweiterung Hafen Nord" am 5. März 2026 von der Stadtverordnetenversammlung eingeleitet wurde und in der dem neuen städtebaulichen Entwicklungsbedürfnis der Stadt Schwedt/Oder Rechnung getragen wird, das bestehende Industriegebiet „Hafen Nord“ zu erweitern. Die FNP-Änderung dient bauplanungsrechtlich der Vorbereitung einer Flächenentwicklung, die mit einem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan verbindlich gesichert werden soll.

Geltungsbereich der Planänderung

Stadträumlich liegt das Plangebiet nordöstlich der Kernstadt von Schwedt/Oder und erstreckt sich über eine Fläche, die Bestandteil der Gemarkungsfläche des Ortsteils Vierraden der Stadt Schwedt/Oder ist und südlich der Ortslage des Ortsteils Gatow und nordöstlich der Ortslage des Ortsteils Vierraden direkt nördlich an den Schwedter Hafen angrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung orientiert sich grundsätzlich am Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Erweiterung Industriegebiet Hafen Nord" und umfasst eine Teilfläche nördlich der Hafenstraße und nördlich des Industriegebietes Hafen Nord mit einer Größe von ca. 12,2 ha.

Johann Reichstein

Telefon: +49 3332 446-361 | Telefax: +49 3332 446-243
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