7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, OT Uebigau & OT Saxdorf, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 16 Tage –durchführende Organisation
Verbandsgemeinde LiebenwerdaDie Stadt Uebigau-Wahrenbrück verfügt über einen Flächennutzungsplan, in Kraft seit dem 18.01.2006. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung Wohnhaus, Hauptstraße in Saxdorf“ der Stadt Uebigau-Wahrenbrück, OT Saxdorf.
Der Beschluss zur Einleitung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch die Verbandsgemeindeversammlung Liebenwerda am 16.07.2025 und am 03.12.2025 gefasst.
Beabsichtigte Änderungen sind:
-Teilplan 13: Ortsteil Uebigau – München – Bomsdorf; Änderung einer Wohnbaufläche in Fläche für die Landwirtschaft in Uebigau
-Teilplan 12: Ortsteil Saxdorf; Änderung einer Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans besteht aus:
-Plankarte M 1:10000
-der Begründung und dem Umweltbericht
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird als Auszug aus dem Flächennutzungsplan in seiner Bekanntmachung vom 18.01.2006 auf Grundlage der TK10 der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg aus dem Jahr 2005, erstellt.
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