3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ und über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans (frühzeitige Beteiligung)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 46 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde RöderlandDie Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 12. November 2025 beschlossen, ein Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet für Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ einzuleiten und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB zu ändern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans befindet sich im Ortsteil Prösen an der Bundesstraße (B) 101 und umfasst die Flurstücke 2 und 3 (tlws.), Flur 6 der Gemarkung Prösen. Er hat eine Größe von ca. 2 ha und grenzt im Südwesten an das Betriebsgelände der Firma Lausitz Propan, im Nordwesten an Pflanzungen entlang der B 101 und im Nordosten und Südosten an landwirtschaftliche Flächen sowie an den Weg „An d. B101“. Die Flächen des Geltungsbereichs werden landwirtschaftlich genutzt.
Wesentliches Planungsziel ist die Erweiterung des ortsansässigen Gewerbebetriebs. Die bereits ortsansässige Lausitz Propan GmbH will ihr Betriebsgrundstück zur Errichtung einer Lagerhalle und der Inanspruchnahme weiterer Erschließungsflächen erweitern. Die Änderung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Lagerhalle.
Das Verfahren zu Änderung des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Regelverfahren nach § 2 bis 10a BauGB mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen. Die Planung beabsichtigt die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im geänderten Flächennutzungsplan sowie die Festsetzung eines Gewerbegebiets einschließlich Festsetzungen zum Maß der Nutzung, zu überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu Ausgleichsmaßnahmen.
Herr Ach - Gemeinde Röderland - 03533 4838 13
Herr Arndt - Plan und Recht GmbH - 030 44024 555