Entwurf des Bebauungsplans "Siedlerstraße" - Gemeinde Münchehofe
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Amt SchenkenländchenDas Plangebiet des beabsichtigten B-Plans „Siedlerstraße" ist westlich der Neuendorfer Straße, unmittelbar an der Siedlerstraße, innerhalb des im Zusammenhang bebauten Bereiche der Gemeinde Münchehofe gelegen.
Die Plangebietsfläche, gelegen innerhalb der Siedlungsbereiche südlich der Hauptstraße und westlich der Neuendorfer Straße ist innerörtliche brachliegende Fläche. Aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den gewachsenen Siedlungsstrukturen Münchehofes bietet die Fläche städtebauliches und nutzungsstrukturelles Potenzial für das bestehende Ansiedlungsbegehren und kann einen Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs und somit in Teilen auch zur Vermeidung von Abwanderung leisten. Hierfür liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Es bedarf der Aufstellung eines Bebauungsplans.
Die Alternative zur Erweiterung der angrenzenden Wohngebiete für die geplanten Vorhaben, d.h. eine Verlagerung auf Flächen im Außenbereich, widerspräche dem planerischen Grundsatz zur Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme. Die Fläche besitzt integrierte Lagemerkmale. Die Versagung des BPlans würde auf längere Sicht zur Undurchführbarkeit einer bedarfsgerechten Wohnraumentwicklung führen.
Die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der ortsansässigen Bevölkerung ist wesentliches Erfordernis bei der Steuerung der gesamtkommunalen Entwicklung. Die Umsetzung der mit vorliegender Planung beabsichtigten Vorhaben liegt aufgrund des bestehenden erheblichen Bedarfs, insbesondere der ortsansässigen Bevölkerung, im wesentlichen öffentlichen Interesse und steht in Übereinkunft mit den in §1 BauGB definierten Aufgaben und Grundsätzen der Bauleitplanung.
Mit der Aufstellung des B-Plans „Siedlerstraße“ ist die planerische Vorbereitung einer brachliegenden Fläche als Maßnahme der Innenentwicklung beabsichtigt.
Ziel der Planaufstellung ist es, für die gemeindliche Entwicklung vorhandenes innerörtliches Potenzial durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu aktivieren, den Ansiedlungswünschen Rechnung zu tragen und das Plangebiet in seiner künftigen Struktur in die umgebenden städtebaulichen Bereiche zu integrieren.
Amt Schenkenländchen
Der Amtsdirektor
Markt 9
15755 Teupitz
Herr Dennis Noch
Sachbearbeiter Bauamt
Bauverwaltung/Bauleitplanung
Tel.: 033766/ 689 29
Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de