1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord Airport Neuhardenberg", Gemeinde Neuhardenberg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Seelow-Land Gemeinde Falkenhagen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 02.07.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord Airport Neuhardenberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bauleitplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist dem anliegenden flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen und beläuft sich auf eine Fläche von 18,9 ha. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 88 (tlw.), 90 (tlw.), 91 (tlw.), 92 (tlw.),119, 120, 129 (tlw.),134 (tlw.),135, 136 (tlw.), 137, 141, 142 (tlw.), 144, 145, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167 und 168 der Flur 12 in der Gemarkung Neuhardenberg, die Flurstücke 251 (tlw.), 253 (tlw.), 254 (tlw.), 255 (tlw.), 256, 257 (tlw.), 258 (tlw.), 259, 260 (tlw.), 261 (tlw.) sowie 262 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Neuhardenberg sowie eine Teilfläche des Flurstücks 221 der Flur 2 in der Gemarkung Quappendorf.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 02.07.2025 ebenfalls den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord Airport Neuhardenberg“ mit Stand Januar 2025 beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.  

Amt Seelow-Land

Cornelia Schulz

Küstriner Str. 67

15306 Seelow

Tel.: 03346-804965

c.schulz@amt-seelow-land.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 02.07.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord Airport Neuhardenberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung des Bauleitplans wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist dem anliegenden flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen und beläuft sich auf eine Fläche von 18,9 ha. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 88 (tlw.), 90 (tlw.), 91 (tlw.), 92 (tlw.),119, 120, 129 (tlw.),134 (tlw.),135, 136 (tlw.), 137, 141, 142 (tlw.), 144, 145, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167 und 168 der Flur 12 in der Gemarkung Neuhardenberg, die Flurstücke 251 (tlw.), 253 (tlw.), 254 (tlw.), 255 (tlw.), 256, 257 (tlw.), 258 (tlw.), 259, 260 (tlw.), 261 (tlw.) sowie 262 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Neuhardenberg sowie eine Teilfläche des Flurstücks 221 der Flur 2 in der Gemarkung Quappendorf.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 02.07.2025 ebenfalls den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord Airport Neuhardenberg“ mit Stand Januar 2025 beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.  

Amt Seelow-Land

Cornelia Schulz

Küstriner Str. 67

15306 Seelow

Tel.: 03346-804965

c.schulz@amt-seelow-land.de

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