Bebauungsplan Nr. 76 "Nördlich der Uhlandstraße zwischen Schiller- und Wielandstraße,Stadtteil Bergfelde"
Hohen Neuendorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 20 Tage –durchführende Organisation
Stadt Hohen NeuendorfAllgemeine Ziele und Zwecke
Ziel des Planverfahrens ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.
Verfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Fritzsch von der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf unter der Telefonnummer: 03303 528 163 bzw. stadtplanung@hohen-neuendorf.de zur Verfügung.