Bebauungsplan Nr. 76 "Nördlich der Uhlandstraße zwischen Schiller- und Wielandstraße,Stadtteil Bergfelde"

Hohen Neuendorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 20 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Hohen Neuendorf

Allgemeine Ziele und Zwecke

Ziel des Planverfahrens ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.

Verfahren

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Fritzsch von der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf unter der Telefonnummer: 03303 528 163 bzw. stadtplanung@hohen-neuendorf.de zur Verfügung.

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