Bebauungsplan "Wohnbebauung Riesdorf an der L715" im OT Riesdorf der Gemeinde Niederer Fläming
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/MarkDie Gemeindevertretung der Gemeinde Niederer Fläming hat am 23.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Riesdorf an der L715“ (GVNF/126/2025) gefasst.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung
Der Eigentümer der Flurstücke 204 (2782 m²) und 208 (1713 m²) der Flur 3 Gemarkung Riesdorf beabsichtigt die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. Langfristiges Ziel ist es, die im Eigentum der Familie befindliche Gaststätte zu veräußern und auf den benachbarten Grundstücken altersgerechte Bungalows zu bauen. Die Er-schließung kann über die angrenzende Landstraße erfolgen. Hierfür hat der Vorhabenträger im Februar 2025 einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens eingereicht. Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Niederer Fläming hat am 23.06.2025 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Riesdorf an der L 715“ im Ortsteil Riesdorf gefasst. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Dörfliches Wohngebiet geschaffen werden. Ziel ist es, das Grundstück für Wohnbebauung vorzubereiten.
Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist L-förmig und befindet sich am relativ zentral in der Ortslage von Riesdorf an der L 715. Die Flächen grenzen im Osten und Westen an bebaute Flächen an, die insgesamt als gemischte Bauflächen gemäß FNP dargestellt sind. Im Südwesten grenzt eine innerörtliche Grünfläche an, die der-zeit eine Pferdekoppel genutzt wird. Die in nordöstlicher Richtung angrenzenden Grundstücke sind unbebaut und werden landwirtschaftlich genutzt.
Amt Dahme / Mark
Frau K. Simon
Bruckbauer & Hennen GmbH
Frau A. Bruckbauer