Bebauungsplan Nr. 44 "Erneuerung des Lidl-Standortes Brücker Landstraße 5"

Bad Belzig

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 36 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Bad Belzig
k.A.

Herr Bein, SB Bauleitplanung, Stadtverwaltung Bad Belzig, Tel.033841 94705, bauverwaltung@bad-belzig.de

Bekanntmachung

Geltungsbereich

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 44 ,,Erneuerung des Lidl-standortes Brücker Landstraße 5" der Stadt Bad Belzig

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 16.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 "Erneuerung des Lidl-Standortes Brücker Landstraße 5" gefasst.

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung mit einem großflächigen Einzelhandelsmarkt am bisherigen Standort in der Brücker Landstraße 5. Hierfür soll ein Sondergebiet "Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel" gemäß § 11 Baunutzungsverordnung festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich umfasst den aktuellen Lidl-Standort in der Brücker Landstraße 5 mit den Flurstücken 224/2, 225/2, 225/5, 225/6 und 372 in der Flur 6 der Gemarkung Belzig.

Der lnhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 im lnternet unter https://www.bad-belzig.de unter der Rubrik "Bauen&Wirtschaft" > "Ortsentwicklung" > "Bebauungspläne" eingesehen sowie in den zentralen Landesportalen unter https://bb.beteiligung.diplanung.de abgerufen werden.

Die detaillierte Bekanntmachung finden Sie in der PDF.

k.A.

Herr Bein, SB Bauleitplanung, Stadtverwaltung Bad Belzig, Tel.033841 94705, bauverwaltung@bad-belzig.de

Bekanntmachung

Geltungsbereich

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 44 ,,Erneuerung des Lidl-standortes Brücker Landstraße 5" der Stadt Bad Belzig

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 16.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 "Erneuerung des Lidl-Standortes Brücker Landstraße 5" gefasst.

Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Bebauung mit einem großflächigen Einzelhandelsmarkt am bisherigen Standort in der Brücker Landstraße 5. Hierfür soll ein Sondergebiet "Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel" gemäß § 11 Baunutzungsverordnung festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich umfasst den aktuellen Lidl-Standort in der Brücker Landstraße 5 mit den Flurstücken 224/2, 225/2, 225/5, 225/6 und 372 in der Flur 6 der Gemarkung Belzig.

Der lnhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 im lnternet unter https://www.bad-belzig.de unter der Rubrik "Bauen&Wirtschaft" > "Ortsentwicklung" > "Bebauungspläne" eingesehen sowie in den zentralen Landesportalen unter https://bb.beteiligung.diplanung.de abgerufen werden.

Die detaillierte Bekanntmachung finden Sie in der PDF.

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