Bebauungsplan "Revitalisierung KFL-Gelände"

Märkische Heide

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 13 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Märkische Heide für BgA Campingplätze

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Märkische Heide hat in ihrer Sitzung am 15. September 2025 den Bebauungsplan „Revitalisierung KFL-Gelände“ im OT Groß Leuthen der Gemeinde Märkische Heide in der Entwurfs-Fassung vom 04. Juli 2025, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit dem Umweltbericht und den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Stand vom 17. Februar 2025 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 39/1, 40, 41, 43/1, 750 und 751 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Leuthen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in untenstehender Grafik schwarz umrandet dargestellt (Darstellung unmaßstäblich).

Das Plangebiet war ehemals Standort des Kreisbetriebs für Landtechnik (KfL). Seit vielen Jahren ist die Fläche ungenutzt. Ziel des Bebauungsplans ist die Revitalisierung des Geländes, wobei die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers angestrebt wird. Festgesetzt werden soll Mischgebiet, Allgemeines Wohnen und eine Grünfläche entlang des Uferbereiches des Groß Leuthener Sees.

Die Aufstellung des Planes erfolgt als Bebauungsplan im Regelverfahren. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Der rechtskräftige FNP der Gemeinde Märkische Heide stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche und Grünfläche dar. Die Planung bewegt sich mit den vorgesehenen Festsetzungen im Rahmen des Entwicklungsgebots, eine Änderung des FNP ist somit nicht erforderlich.

Gemeinde Märkische Heide, Bauamt

Herr Bernhardt

Tel. 035471/851-34

Mail: b.bernhardt@maerkische-heide.de

Stadt Land BREHM & Partner
Stadtplaner und Ingenieure mbB

Planungsbüro für Stadt und Landschaft

Schulweg 1

15711 Königs Wusterhausen

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Märkische Heide hat in ihrer Sitzung am 15. September 2025 den Bebauungsplan „Revitalisierung KFL-Gelände“ im OT Groß Leuthen der Gemeinde Märkische Heide in der Entwurfs-Fassung vom 04. Juli 2025, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit dem Umweltbericht und den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit Stand vom 17. Februar 2025 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 39/1, 40, 41, 43/1, 750 und 751 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Leuthen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in untenstehender Grafik schwarz umrandet dargestellt (Darstellung unmaßstäblich).

Das Plangebiet war ehemals Standort des Kreisbetriebs für Landtechnik (KfL). Seit vielen Jahren ist die Fläche ungenutzt. Ziel des Bebauungsplans ist die Revitalisierung des Geländes, wobei die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers angestrebt wird. Festgesetzt werden soll Mischgebiet, Allgemeines Wohnen und eine Grünfläche entlang des Uferbereiches des Groß Leuthener Sees.

Die Aufstellung des Planes erfolgt als Bebauungsplan im Regelverfahren. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Der rechtskräftige FNP der Gemeinde Märkische Heide stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche und Grünfläche dar. Die Planung bewegt sich mit den vorgesehenen Festsetzungen im Rahmen des Entwicklungsgebots, eine Änderung des FNP ist somit nicht erforderlich.

Gemeinde Märkische Heide, Bauamt

Herr Bernhardt

Tel. 035471/851-34

Mail: b.bernhardt@maerkische-heide.de

Stadt Land BREHM & Partner
Stadtplaner und Ingenieure mbB

Planungsbüro für Stadt und Landschaft

Schulweg 1

15711 Königs Wusterhausen

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