Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Gräfendorf" der Stadt Herzberg (Elster)
Herzberg (Elster)
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Herzberg (Elster) - BgA Freibad -Der Stadtrat der Stadt Herzberg (Elster) hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Biogasanlage Gräfendorf“ aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer Biogasanlage und nachgelagerten Anlagen zur Erzeugung von alternativen Kraftstoffen und Wärme aus erneuerbaren Energien sowie zur Errichtung der erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen zu schaffen.
Die Agrargenossenschaft Gräfendorf eG beabsichtigt die Erweiterung der am Standort Gräfendorf in Nachbarschaft zu dem Landwirtschaftsbetrieb bestehenden und bisher außenbereichsprivilegierten Biogasanlage. Sie soll künftig als gewerbliche Anlage betrieben werden, so dass für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Aufgrund der geplanten Anlagengröße fällt das Vorhaben
nicht unter die Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB. Dabei soll auf Teilen eines landwirtschaftlichen Betriebsstandorts und auf angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen westlich angrenzend an die bestehende Biogasanlage, östlich der Dorfstraße, ein sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage“ festgesetzt werden.
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 3,48 Hektar.
Franziska Preetz