Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeicheranlage Metzdorf“ der Gemeinde Bliesdorf
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 45 Tage –durchführende Organisation
Amt Barnim-OderbruchMit dem Beschluss vom 31.03.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Batteriespeicheranlage Metzdorf” beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung ist im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist örtlich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmenwährend der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen der Öffentlichkeitkönnen im Veröffentlichungszeitraum von jedermann elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB elektronisch von der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Vorentwurfsunterlagen, insbesondere auch auf im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Jacob Czinczoll
Baukonzept Neubrandenburg GmbH
0395 / 4255916
Reik Scharmach
Amt Barnim-Oderbruch
033456 / 39941