"Erweiterung Industriepark-PCK Raffinerie GmbH" in Schwedt/Oder
Unterlagen und Einsichtnahme
Der Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Industriepark-PCK Raffinerie GmbH" der Stadt Schwedt/Oder (Stand: Juni 2026) wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit
vom 3. November 2026 bis einschließlich 4. Dezember 2026
im Internet über das zentrale Beteiligungsportal DiPlanung (https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/a899d5d1-4542-4002-976c-b433b7765773) sowie über die Internetseite der Stadt Schwedt/Oder unter https://www.schwedt.eu/de/bauen-Und-Wohnen/stadtentwicklung/derzeitige-Projekte/31515 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 (Nebeneingang Rathaus), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten
Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332/446-340 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Zimmer 1.66 (Nebeneingang Rathaus) erteilt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln. Nutzen Sie dazu bitte die folgende E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@schwedt.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über das zentrale Beteiligungsportal DiPlanung (www.bb.beteiligung.diplanung.de) ab. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich vor Ort unter der o. g. Adresse oder postalisch (Postanschrift: Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 in 16303 Schwedt/Oder) abgegeben werden.
Die Stellungnahmen werden in der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.