Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hindenburg der Stadt Templin
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 44 Tage –durchführende Organisation
Stadtverwaltung TemplinDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2026 (DS-Nr.: 93/2026) beschlossen, den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Hindenburg öffentlich auszulegen und parallel die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Hindenburg wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen.
Räumlicher Geltungsbereich
Die festgelegte Grenze des Innenbereiches ist aus den örtlichen Gegebenheiten abgeleitet und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 15,85 ha.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Satzung ist, den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Siedlungslage deklaratorisch festzulegen (Klarstellungsbereich gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB), um Verwaltungsentscheidungen im Zusammenhang mit baulichen Vorhaben zu erleichtern. Zudem sollen Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen werden (Ergänzungsbereich gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB), um den Wohnbaulandbedarf innerhalb der bebauten Ortslage zu decken.
Stadtverwaltung Templin,
Fachbereich III – Kurstadtentwicklung
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