FNP Änderung 01-2022 zum B-Plan "Solarpark Niebede" OT Wachow

Nauen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 15 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Nauen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen hat am 16. Mai 2023 die Änderung 01-2022 des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Niebede“ im Ortsteil Wachow der Stadt Nauen beschlossen.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf zwei landwirtschaftlichen Flächen zwischen den Ortslagen Schwanebeck und Niebede. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nauen in der Fassung des Änderungsverfahrens 2010 werden die Flächen des Änderungsbereichs als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Im südlichen Bereich der Teilfläche West ist eine kleine Fläche für Wald dargestellt. In diesem Bereich befindet sich außerdem ein ge-schütztes Biotop und eine Kennzeichnung von belasteten Böden. Eine Hauptstromleitung quert beide Teilflächen des Änderungsbereichs in Ost-West-Richtung. Entlang der östlichen Grenze der westlichen Teilfläche verläuft eine Hauptgasleitung in Nord-Süd-Richtung. Außer-dem liegt der Änderungsbereich innerhalb des Großtrappenschongebietes.

Die gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erforderliche Entwicklung des Bebauungsplans aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist derzeit nicht möglich. Daher wird der Flächennutzungsplan im Rahmen der Änderung 01-2022 gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert.

Herr Mauersberger, Herr App

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