Bekanntmachung über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zum Bebauungsplan „Erweiterung des Gewerbegebiets für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde RöderlandDie Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 29.04.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Prösen an der Bundesstraße (B) 101 und umfasst die Flurstücke 2 und 3 (tlws.), Flur 6 der Gemarkung Prösen. Es hat eine Größe von ca. 2 ha und grenzt im Südwesten an das Betriebsgelände der Firma Lausitz Propan, im Nordwesten an Pflanzungen entlang der B 101 und im Nordosten und Südosten an landwirtschaftliche Flächen sowie an den Weg „An d. B101“. Die Flächen des Geltungsbereichs werden landwirtschaftlich genutzt. Der Geltungsbereich kann auch dem beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.
Wesentliches Planungsziel ist die Erweiterung des ortsansässigen Gewerbebetriebs. Die Lausitz Propan GmbH will ihr Betriebsgrundstück zur Errichtung einer Lagerhalle und der Inanspruchnahme weiterer Erschließungsflächen erweitern. Der Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt die Festsetzung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO einschließlich Festsetzungen zum Maß der Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen. Weitere Festsetzungen werden zu Ausgleichsmaßnahmen und zur Grünordnung getroffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom
11.06.2026 bis einschließlich dem 13.07.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Röderland unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bauleitplanung.brandenburg.de sowie über das digitale Portal „DiPlanBeteiligung“ unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der veröffentlichten Unterlagen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:
Montag: 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 11.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Röderland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
Herr Candy Ach - Gemeinde Röderland
Frau Milena Kisters - Plan und Recht GmbH