Bebauungsplan Nr. 9 „Seeschlößchen Buchwalde“ - 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung

Senftenberg - Zły Komorow

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg -ZV LSB

Die 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers. Das Wellnesshotel Seeschlößchen gehört mit einer Zimmerkapazität von 52 Hotelzimmern zur Gruppe der kleinen privat geführten Hotels mit einem sehr umfangreichen Angebot. Um das Hotel für die Zukunft sicher am Markt zu platzieren, soll die Hotelzimmerkapazität auf 75 Hotelzimmer angehoben werden. Damit gehört das Seeschlößchen zukünftig zur Gruppe der mittleren Hotel-Größenordnung. Dies ist für die Wirtschaftlichkeit ein entscheidender Faktor. Die Entwicklung des Hotels mittlerer Größe ist für Senftenberg als Mittelzentrum und Kreisstadt sowie als staatlich anerkannter Erholungsort von erheblicher Bedeutung. Im unmittelbaren Umkreis wäre das Seeschlößchen das einzige Hotel mit einer Kapazität von ca. 150 Betten.

Die 2. Änderungsplanung umfasst einen Teil des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 zzgl. Flächen des Flurstückes 1050 und Teile des Flurstückes 1092. Darüber hinaus werden inhaltliche Änderungen zur Bebauung eines zusätzlichen Hotelgebäudes mit 23 Zimmern und Garagengeschoss sowie Anpassungen an geltenden Rechtsgrundlagen vorgenommen.

Planungsbüro:
Ingenieurbüro Diecke
Frau Gabriele Diecke
Am Schwarzgraben 13
04924 Bad Liebenwerda
Tel.: 035341 150-60
E-Mail: diecke@isp-bali.de

Verfahrensträger:
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
Frau Aline Schöne
Straße zur Südsee 1
01968 Senftenberg, OT Großkoschen
Tel.: 03573 800-204
E-Mail: a.schoene@zv-lsb.de

Bekanntmachung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 mit Beschluss Nr. 08/02/2026 die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Seeschlößchen Buchwalde“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.

Die 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers. Das Wellnesshotel Seeschlößchen gehört mit einer Zimmerkapazität von 52 Hotelzimmern zur Gruppe der kleinen privat geführten Hotels mit einem sehr umfangreichen Angebot. Um das Hotel für die Zukunft sicher am Markt zu platzieren, soll die Hotelzimmerkapazität auf 75 Hotelzimmer angehoben werden. Damit gehört das Seeschlößchen zukünftig zur Gruppe der mittleren Hotel-Größenordnung. Dies ist für die Wirtschaftlichkeit ein entscheidender Faktor. Die Entwicklung des Hotels mittlerer Größe ist für Senftenberg als Mittelzentrum und Kreisstadt sowie als staatlich anerkannter Erholungsort von erheblicher Bedeutung. Im unmittelbaren Umkreis wäre das Seeschlößchen das einzige Hotel mit einer Kapazität von ca. 150 Betten.
Die 2. Änderungsplanung umfasst einen Teil des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 zzgl. Flächen des Flurstückes 1050 und Teile des Flurstückes 1092. Darüber hinaus werden inhaltliche Änderungen zur Bebauung eines zusätzlichen Hotelgebäudes mit 23 Zimmern und Garagengeschoss sowie Anpassungen an geltenden Rechtsgrundlagen vorgenommen.

Die 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers. Das Wellnesshotel Seeschlößchen gehört mit einer Zimmerkapazität von 52 Hotelzimmern zur Gruppe der kleinen privat geführten Hotels mit einem sehr umfangreichen Angebot. Um das Hotel für die Zukunft sicher am Markt zu platzieren, soll die Hotelzimmerkapazität auf 75 Hotelzimmer angehoben werden. Damit gehört das Seeschlößchen zukünftig zur Gruppe der mittleren Hotel-Größenordnung. Dies ist für die Wirtschaftlichkeit ein entscheidender Faktor. Die Entwicklung des Hotels mittlerer Größe ist für Senftenberg als Mittelzentrum und Kreisstadt sowie als staatlich anerkannter Erholungsort von erheblicher Bedeutung. Im unmittelbaren Umkreis wäre das Seeschlößchen das einzige Hotel mit einer Kapazität von ca. 150 Betten.

Die 2. Änderungsplanung umfasst einen Teil des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 zzgl. Flächen des Flurstückes 1050 und Teile des Flurstückes 1092. Darüber hinaus werden inhaltliche Änderungen zur Bebauung eines zusätzlichen Hotelgebäudes mit 23 Zimmern und Garagengeschoss sowie Anpassungen an geltenden Rechtsgrundlagen vorgenommen.

Planungsbüro:
Ingenieurbüro Diecke
Frau Gabriele Diecke
Am Schwarzgraben 13
04924 Bad Liebenwerda
Tel.: 035341 150-60
E-Mail: diecke@isp-bali.de

Verfahrensträger:
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg
Frau Aline Schöne
Straße zur Südsee 1
01968 Senftenberg, OT Großkoschen
Tel.: 03573 800-204
E-Mail: a.schoene@zv-lsb.de

Bekanntmachung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des BauGB

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 mit Beschluss Nr. 08/02/2026 die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Seeschlößchen Buchwalde“ in der Stadt Senftenberg beschlossen.

Die 2. Änderung und Erweiterung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers. Das Wellnesshotel Seeschlößchen gehört mit einer Zimmerkapazität von 52 Hotelzimmern zur Gruppe der kleinen privat geführten Hotels mit einem sehr umfangreichen Angebot. Um das Hotel für die Zukunft sicher am Markt zu platzieren, soll die Hotelzimmerkapazität auf 75 Hotelzimmer angehoben werden. Damit gehört das Seeschlößchen zukünftig zur Gruppe der mittleren Hotel-Größenordnung. Dies ist für die Wirtschaftlichkeit ein entscheidender Faktor. Die Entwicklung des Hotels mittlerer Größe ist für Senftenberg als Mittelzentrum und Kreisstadt sowie als staatlich anerkannter Erholungsort von erheblicher Bedeutung. Im unmittelbaren Umkreis wäre das Seeschlößchen das einzige Hotel mit einer Kapazität von ca. 150 Betten.
Die 2. Änderungsplanung umfasst einen Teil des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 zzgl. Flächen des Flurstückes 1050 und Teile des Flurstückes 1092. Darüber hinaus werden inhaltliche Änderungen zur Bebauung eines zusätzlichen Hotelgebäudes mit 23 Zimmern und Garagengeschoss sowie Anpassungen an geltenden Rechtsgrundlagen vorgenommen.

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