Vorentwurf zum Bebauungsplan "Goldener Apfel" Stadt Werneuchen, Ortsteil Löhme

Werneuchen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 41 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Werneuchen

Die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen hat in ihrer Sitzung am 12.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Goldener Apfel“ beschlossen (Beschluss-Nr. BW/794/2026).

Geplant ist die Errichtung einer Reithalle mit den erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen sowie die Umnutzung des Verwaltungsgebäudes der ehemaligen Hühnerzuchtanlage zur Unterbringung von Gästen. Darüber hinaus soll die westlich angrenzende Nutzung des ehemaligen Heizhauses für gewerbliche Zwecke planungsrechtlich gesichert werden. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 3,01 ha.

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, werden das Flurstück 81 und Teile des Flurstücks 82 als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ und „Heulager“ gemäß § 8 BauNVO sowie das Flurstück 104 als gewerbliche Baufläche gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

Zur Minderung der Beeinträchtigung der einzelnen Schutzgüter erfolgen Festsetzungen zur Grünordnung und zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zu deren Aufwertung.

Der gewählte Standort bietet sich aufgrund der baulichen Vorprägung und den sich daraus ergebenen Potentialen der Wiedernutzbarmachung bestehender Strukturen für das Vorhaben an. Da die Planung am gewählten Standort ebenfalls dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB entspricht, wird die vorliegende Fläche als geeignet eingeschätzt.

Somit sollen insbesondere folgende Planungsziele erreicht werden:

Planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung neuer baulicher Anlagen

Nachnutzung und Nachverdichtung bereits baulich vorgeprägter Flächen im Sinne städtebaulicher und raumordnerischer Interessen

Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Werneuchen

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Juliane König

büro knoblich 

Landschaftsarchitekten

Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner

www-bk-landschaftsarchitekten.de

koenig@bk-landschaftsarchitekten.de

Die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen hat in ihrer Sitzung am 12.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Goldener Apfel“ beschlossen (Beschluss-Nr. BW/794/2026).

Geplant ist die Errichtung einer Reithalle mit den erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen sowie die Umnutzung des Verwaltungsgebäudes der ehemaligen Hühnerzuchtanlage zur Unterbringung von Gästen. Darüber hinaus soll die westlich angrenzende Nutzung des ehemaligen Heizhauses für gewerbliche Zwecke planungsrechtlich gesichert werden. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 3,01 ha.

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, werden das Flurstück 81 und Teile des Flurstücks 82 als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ und „Heulager“ gemäß § 8 BauNVO sowie das Flurstück 104 als gewerbliche Baufläche gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

Zur Minderung der Beeinträchtigung der einzelnen Schutzgüter erfolgen Festsetzungen zur Grünordnung und zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zu deren Aufwertung.

Der gewählte Standort bietet sich aufgrund der baulichen Vorprägung und den sich daraus ergebenen Potentialen der Wiedernutzbarmachung bestehender Strukturen für das Vorhaben an. Da die Planung am gewählten Standort ebenfalls dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB entspricht, wird die vorliegende Fläche als geeignet eingeschätzt.

Somit sollen insbesondere folgende Planungsziele erreicht werden:

Planungsrechtliche Sicherung für die Errichtung neuer baulicher Anlagen

Nachnutzung und Nachverdichtung bereits baulich vorgeprägter Flächen im Sinne städtebaulicher und raumordnerischer Interessen

Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Werneuchen

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Juliane König

büro knoblich 

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